Neues gemeinsames Sorgerecht

Ein Gesetz ist kein Paartherapeut

Zwar kein Liebespaar mehr, aber trotzdem noch Eltern. Die gemeinsame Vergangenheit bereitet getrennt lebenden Vätern und Müttern oft Mühe bei der Zusammenarbeit zum Wohle ihres Kindes. (Bild: bra)

Getrennt lebende Eltern sollen die Verantwortung für ihr Kind oder ihre Kinder zusammen wahrnehmen. So das Ziel des neuen gemeinsamen Sorgerechts. Zwei Gespräche mit Direktbetroffenen zeigen aber, zum Erreichen dieses Ziels wird ein neues Gesetz alleine kaum ausreichen.        

Mittlerweile sieht Maurus* seinen Sohn wieder regelmässig. «Es ist besser geworden», sagt er. «Besser», weil die Verständigung mit Philipps* Mutter funktioniert. «Besser» weil er Philipp nun an einem Wochenende im Monat bei sich hat, dazu ein paar Stunden unter der Woche. Philipp, ihr gemeinsamer Sohn, war fünf Jahre alt, als sich Maurus von seiner Freundin trennte. Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter. Maurus blieb der Kampf um die Zeit mit seinem Sohn. Das war vor drei Jahren.

Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern funktionierte nicht. Abgesprochene Betreuungszeiten verschob seine Exfreundin kurzfristig und mutwillig, sie verreiste mit dem Sohn an jenen Wochenenden, die er bei seinem Vater hätte verbringen sollen. «Ich bekam keinen Gegenvorschlag, mein einziges Wochenende im Monat mit Philipp wurde mehrfach ersatzlos gestrichen.» Die Mutter gab Philipp lieber den Nachbarn, als dem Vater. Auf ihr Drängen wurden psychologische Abklärungen bei Maurus gemacht, weil sie die Befürchtung hegte, die Anwesenheit des Vaters würde dem Sohn schaden. Der Vorwurf erwies sich später als haltlos.

Nicht Vater, sondern Kontrahent

Sohn Philipp stand irgendwo dazwischen. Er bekam die Streitereien seiner Eltern mit, verstand sie aber nicht. Nie hätte er sich aber von seinem Vater abgewendet, davon ist Maurus überzeugt. Er sah Philipp auch in dieser schwierigen Zeit regelmässig, musste aber um jede Stunde kämpfen. Und war stets dem Wohlwollen seiner Exfreundin ausgesetzt. «Dabei wäre ich durch meine Arbeit darauf angewiesen, dass unsere Abmachungen für die Betreuung von Philipp gelten und sich nicht jeden Monat neu gestalten.» Bis heute sähe ihn seine Exfreundin als Kontrahenten und nicht als Vater ihres gemeinsamen Sohnes, sagt Maurus.

Das neue gemeinsame Sorgerecht

Ab dem 1. Juli gilt in der Schweiz das neue Gesetz des gemeinsamen Sorgerechts.

Bei unverheirateten Paaren braucht es eine gemeinsame Erklärung. Ohne gemeinsame Erklärung steht die elterliche Sorge der Mutter zu. Falls sich ein Elternteil weigert, die Erklärung abzugeben, kann der andere Elternteil die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kontaktieren. Dafür wurde eine Frist von einem Jahr, bis 30. Juni 2015, festgelegt. Die Behörde verfügt anschliessend über das gemeinsame Sorgerecht, sofern keine Gründe für die Gefährdung des Kindeswohls dagegen sprechen.

Geschiedene Väter, deren Scheidung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, können einen Antrag auf Erteilung der gemeinsamen Sorge stellen. Unverheiratete Väter können den Antrag in jedem Fall stellen, sofern ihr Kind noch nicht volljährig ist.

 

Er nahm sich einen Anwalt, listete seine Vorstellungen der Betreuung auf und verwies auf die schlechte Kooperation seiner Exfreundin. Der Anwalt leitete den Brief an die Behörden weiter. Diese sprachen mit der Mutter. Was danach genau passierte, weiss Maurus bis heute nicht. Aber seine Situation verbesserte sich. Nach mehr als zwei Jahren. Abgemachte Betreuungszeiten wurden eingehalten und plötzlich zusätzliche Zeit mit Philipp angeboten. «Nur weiss ich nicht, wie lange diese Situation dauert und was danach kommt.»

Neues Konfliktpotential

Jetzt, mitten in diese Entspannungsphase platzt das Gesetz zum neuen Sorgerecht. Indem die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel wird, auch für unverheiratete Paare (siehe Box). Eigentlich ein Segen für Maurus. Endlich mehr Verantwortung und Mitspracherecht. Möglicherweise wird ihm sogar mehr Betreuungszeit zugesprochen. Nicht mehr nur jedes vierte Wochenende, sondern jede Woche, wie bisher. Endlich Alltag mit seinem Sohn. Eigentlich würde er sich das wünschen, aber Maurus ist unentschlossen. Nicht wegen der Theorie, sondern aufgrund der Praxis.

«Unsere Probleme miteinander wird dieses Gesetz nicht lösen. Und ich weiss nicht, ob es momentan der richtige Zeitpunkt ist, um dieses gemeinsame Sorgerecht einfach durchzuboxen.» Maurus bräuchte dazu eigentlich keine Einwilligung seiner Exfreundin. Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter beantragen. Es wird nur dann nicht erteilt, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.

«Mehr Spielkamerad als Vaterfigur für unsere Tochter»
Nadine

Mit seiner Exfreundin hat Maurus das Thema «gemeinsames Sorgerecht» nicht besprochen. Nur angetönt. Sie ging nicht darauf ein. «Momentan läuft es nicht schlecht, ich denke meine Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht würde neues Konfliktpotential bieten, das will ich nicht riskieren.» Nicht jetzt, wo es nach einer langen Zeit endlich besser geht. Dennoch hat Maurus das Gefühl, dass das neue Gesetz seine Position als Vater eher stärken würde. «Vielleicht ist meine Exfreundin auch deshalb kommunikativer und hält sich vermehrt an unsere Abmachungen.»

Wenn das Interesse fehlt

Für Nadine* stand es nie zur Diskussion, den Vater ihrer Tochter nicht am Leben des Kindes teilhaben zu lassen. Nur, dieser wollte nicht. Sie trennten sich, als Nadine im siebten Monat schwanger war. Er konnte damit nicht umgehen, war enttäuscht und verletzt. Sie war alleine Inhaberin der elterlichen Sorge. Dem gemeinsamen Kind verweigerte er sich. «Das Interesse fehlte», sagt Nadine.

Es vergingen Wochen, manchmal Monate, in denen Nadine nichts von ihm hörte. Sie aber forderte einen regelmässigen Kontakt vom Vater mit der Tochter. Ein Beistand vermittelte, schlichtete und half, die väterlichen Annäherungsversuche zu organisieren. «Oft habe ich mich bei unserem Beistand gemeldet, weil ich seit Wochen nichts vom Vater des Kindes gehört habe.»

Nadine ist es sehr wichtig, dass der Kontakt zwischen Vater und Tochter nie ganz abbrach. Auch wenn sie ihn dazu immer wieder auffordern musste. Die Hartnäckigkeit zahlte sich aus. Heute sieht der Vater seine dreijährige Tochter zwei Stunden unter der Woche und an jedem zweiten Samstag. Nur tagsüber. Daneben meldet er sich allerdings nicht. «Mein Exfreund ist froh um den Kontakt, aber er ist momentan mehr Spielkamerad als Vaterfigur für unsere Tochter.» Ein Anfang, immerhin.

Tochter als Pflichttermin

Nadine bezweifelt, dass ein gemeinsames Sorgerecht bald zum Thema wird. «Soweit ist er noch nicht.» Ob er es überhaupt jemals will, sei fraglich. In der aktuellen Situation macht es für Nadine auch keinen Sinn, über ein gemeinsames Sorgerecht zu sprechen. Es gehört mehr dazu, als einige Stunden pro Woche gemeinsam auf dem Spielplatz zu verbringen.

Es wäre schwierig für sie, das alleinige Sorgerecht abzugeben. Momentan zumindest. «Ehrlich gesagt hätte ich Mühe damit. Ohne mein Engagement hätte meine Tochter keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater, es wäre zu einfach, es ihm jetzt einfach so zu schenken.» Nadine hat noch immer das Gefühl, ihre Tochter sei kein Bestandteil seines Lebens, sondern eher ein Pflichttermin. 

«Das Recht auf ein gemeinsames Sorgerecht finde ich wichtig, aber damit verbunden kommen auch zahlreiche Pflichten, sonst funktioniert die Praxis nicht.» Dazu braucht es eine gemeinsame Absicht, das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen und die Paarprobleme dafür beiseite zu schieben.

* Namen von der Redaktion geändert.

Marion Loretan ist die Leiterin des Rechtsdienstes der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Luzern. Die KESB ist ab dem 1. Juli 2014 verantwortlich für die Behandlung der rückwirkenden Anträge zum gemeinsamen Sorgerecht bei Luzerner Stadtkindern.  

zentral+: Frau Loretan, welchen Einfluss hat das neue gemeinsame Sorgerecht auf die Arbeit der KESB?

Marion Loretan: Die konkreten Auswirkungen sind heute noch nicht abschätzbar. Es wird jedoch eine grundlegende Veränderung geben. Neu wird die KESB bei Einigkeit der Eltern nicht mehr entscheiden, sondern die Erklärung der Eltern nur noch entgegennehmen. Daneben ist die KESB neu zuständig, über die Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei unverheirateten Eltern auch gegen den Willen eines Elternteils zu entscheiden.

zentral+: Rechnen Sie mit vielen rückwirkenden Anträgen auf Erteilung des gemeineinsames Sorgerechts gegen den Willen eines Elternteils?

Marion Loretan: Ja, wir rechnen vor allem im ersten Jahr mit einigen strittigen Anträgen. Die Frist zur Einreichung der Anträge betreffend die gemeinsame elterliche Sorge für Kinder, die vor dem 1. Juli 2014 geboren wurden, ist auf ein Jahr beschränkt und läuft demnach am 30. Juni 2015 ab. Das konkrete Ausmass ist jedoch schwierig abzuschätzen. Massgebend für die KESB wird allerdings nicht nur die Anzahl der Anträge sein, sondern die Tatsache, dass diese Verfahren teilweise sehr anspruchsvoll sein und damit einen Mehraufwand bedeuten werden.  



zentral+: Weshalb anspruchsvoll?



Marion Loretan: Es handelt sich dabei zu einem grossen Teil voraussichtlich um hochstrittige Fälle. Es wird neben anderem anspruchsvoll sein zu klären, ob bei einer Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge allenfalls eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt.

zentral+: Kann das gemeinsame Sorgerecht zu einer bessern Zusammenarbeit von getrennt lebenden Eltern führen? Oder werden dadurch eher neue Streitfelder eröffnet?
 
Marion Loretan: Ziel der neuen Regelung ist, dass die Eltern die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam wahrnehmen, dies unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Dabei werden die Eltern Entscheidungen, die das Kind betreffen, zukünftig gemeinsam zu treffen haben.



zentral+: Welche Punkte stehen für die KESB in der praktischen Umsetzung des gemeinsamen Sorgerechts im Vordergrund?

Marion Loretan: Für die KESB wird sich bezüglich der strittigen Fälle die Herausforderung vor allem darin stellen, zu entscheiden, in welchen Fällen die gemeinsame elterliche Sorge eine konkrete Kindeswohlgefährdung darstellt und deshalb nicht übertragen  werden kann. Die Messlatte, in welchen Fällen die gemeinsame elterliche Sorge nicht erteilt wird, ist gemäss Gesetzgeber aber hoch anzusetzen. Denn die gemeinsame elterliche Sorge soll zum Regelfall werden.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon