Zurück auf Feld 1 beim Zuger Hundegesetz

Ein Gesetz geht vor die Hunde

Fifi darf wohl auch weiterhin so frei bleiben wie bisher.

Es ist Sisyphos-Arbeit vom Feinsten, was im Zuger Kantonsrat geboten wurde. Man diskutiert zwar inbrünstig über ein Zuger Hundegesetz. Aber nur, um dieses schlussendlich zu einem Grossteil wieder zu kippen.

Nachdem der Kantonsrat vor der Sommerpause stundenlang über ein Hundegesetz debattiert hatte, wird nun, im September, weitergemacht. Es ist ein Thema, das alle interessiert. Zu dem jeder was zu sagen hat. Die Grünen zur Bedrohung von Wildtieren, die FDP und die SVP zur Einengung des freien Schweizers durch zu viele Gesetze. Andere haben selber ein solches Tier zuhause und finden womöglich, sie seien es ihrem Hund schuldig, etwas beizutragen. Andere wiederum möchten ihre traumatischen Kindheitserinnerungen zum Besten geben.

Das lockere Gesetz ist bereits einigen zuviel

Das vorliegende Hundegesetz, das vom Regierungsrat Ende letzten Jahres ausgearbeitet worden ist und dieses Jahr von der entsprechenden Komission angepasst wurde, wird also Punkt für Punkt durchgegangen. Die Vorschläge sind, verglichen zu den Gesetzen in anderen Kantonen, ziemlich lasch.

Da wird beispielsweise festgelegt, dass Hundehalter dazu verpflichtet sind, ihre Hunde unter Kontrolle zu halten. Dass Hundekot aufgenommen und korrekt entsorgt werden muss, dass Hunde auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen angeleint sind. Ob man Fifi auf dem Friedhof ebenfalls anleinen soll, darüber sind sich Regierungsrat und Kommission uneinig. Auch soll festgelegt werden, wie viele Hunde eine Person gleichzeitig Gassi führen dürfen soll – nämlich sechs – und was zu tun sei, wenn Hinweise darauf bestehen, dass ein Hund eine Gefahr für Mensch oder Tier darstellt.

«Schlussendlich kann jeder Hund beissen, auch ein kleiner.»

Beni Riedi, SVP-Kantonsrat

«Schlussendlich kann jeder Hund beissen, auch ein kleiner», findet Beni Riedi von der SVP zum Traktandum 11. Dieses besagt, dass Hunde bestimmter Rassen oder Kreuzungen, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial haben, allenfalls auf eine Rassenliste gesetzt würden.

Kurt Balmer von der CVP gibt zu Bedenken, dass es wenig Sinn mache, wenn im Gesetz festgelegt ist, dass jemand einen Hund «mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» haben darf. Und dann für den Hund den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen muss. Denn, so Balmer, «greift im Vorsatzfall die Haftpflicht gar nicht.»

Römisch I bitte raus

Das Mikrofon läuft heiss, die Räte reden sich um Kopf und Kragen. Und doch ist alles umsonst. Denn plötzlich soll über den gesamten Abschnitt Römisch I abgestimmt werden. In diesem ausführlichen Abschnitt sind alle Paragrafen von 1 bis 15 geregelt. Wie bitte? Plötzlich soll die ganze Arbeit gekippt werden können?

«Das ist, wie wenn Sie den Hund erschiessen, aber wollen, dass der Schwanz noch weiterwedelt.»

CVP-Kantonsrat Heini Schmid

Das finden einige Räte gar nicht lustig. So beispielsweise der SP-Kantonsrat Zari Dzaferi, der in der entsprechenden Kommission mitgearbeitet hat. «Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem wir schon mehrere Tage über das neue Hundegesetz geschwatzt haben und etliche Steuergelder damit verschwendet haben. Und jetzt sind wir wieder auf Null. Ich finde nicht, dass das der richtige Weg ist.»

CVP-Mann Heini Schmid spitzt zu: «Das ist, wie wenn Sie den Hund erschiessen, aber wollen, dass der Schwanz noch weiterwedelt.» Er spielt darauf an, dass mit einer Löschung des ausführlichen Abschnitts Römisch I nur der knappe Abschnitt Römisch II bleiben würde. Dort drin ist einzig geregelt, von wem und wie das Liegenlassen von Hundekot gebüsst würde – und zwar mit 100 Franken.

Thomas Lötscher, der Kantonsrats-Vize-Präsident, relativiert: «Das ist keine plötzliche Entscheidung. Wir haben anfangs der Debatte beschlossen, dass wir im aktuellen Stadium der Dinge noch darüber beschliessen werden, ob wir Römisch I behalten werden oder nicht. Das wussten alle. Wenn wir also eine saubere Sitzungsführung einhalten wollen, muss diese Möglichkeit bleiben.»

«Jetzt können wir nicht mitten in der Debatte die Regeln ändern.»

Thomas Lötscher, FDP-Kantonsrat

Alles andere wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben. Denn alle Räte hätten nun ihre Voten und Abstimmungen gehalten mit dem Wissen, dass man darüber noch abstimmen werde. «Jetzt können wir nicht mitten in der Debatte die Regeln ändern.»

Ein haarscharfer Entscheid

Eine Kaffeepause später wird also trotz der Widerstände abgestimmt. Und die Räte finden mit äusserst knappen 34 zu 33 Stimmen, dass Römisch I gestrichen werden soll.

Es zeigt sich: So richtig scharf aufs Hundegesetz ist niemand wirklich. Schade, findet Regierungsrat Beat Villiger: «Wir hätten jetzt die Gelegenheit gehabt, anstatt der vielen gemeindlichen Reglemente ein kantonales zu schaffen. Darin wären wichtige Punkte geregelt gewesen wie beispielsweise die Leinenpflicht, der Umgang mit liegengebliebenem Hundekot und auch, welche klaren Aufgaben der Kantonstierarzt wahrnehmen soll.»

Vom Tisch ist die Hunde-Geschichte nicht. Für die zweite Lesung muss die Staatskanzlei nun eine angepasste Version des Gesetzes modellieren. Auch wenn gut möglich ist, dass der Kantonsrat das ganze Gesetz schlussendlich in den Wind schiesst.

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