Witwe von Millionenerbe vor Kantonsgericht Luzern

Ein Fall wie aus dem Kriminalroman

Das Kriminalgericht am Luzerner Alpenquai.

(Bild: mbe.)

Der überraschende Tod des Millionenerben Christoph Dornier 2008 in Luzern löste einen filmreifen Familienstreit aus: Zwei seiner Kinder aus erster Ehe werfen der Witwe vor, dass sie als Ärztin seine Erkrankung hätte erkennen und handeln müssen. Das Kriminalgericht sprach sie 2015 von allen Vorwürfen frei – nun muss das Kantonsgericht  darüber befinden.

Geld und Missgunst sind klassische Motive in der Kriminalliteratur. Tatsächlich liest sich die Anklageschrift zu diesem Fall wie ein Kriminalroman. Doch die Geschichte, die diesen Donnerstag am Luzerner Kantonsgericht verhandelt wird, hat sich tatsächlich so zugetragen.

Die Witwe des Industrieerben Christoph Dornier aus Meggen wird beschuldigt, an seinem Tod mitschuldig zu sein (zentralplus berichtete). Ebenfalls am Plot beteiligt: Zwei Kinder aus erster Ehe, das Haushälterehepaar – sowie jede Menge Geld. 

Hätte die Ehefrau reagieren müssen?

Christoph Dornier wurde am 5. August 2008 ins Kantonsspital Luzern eingewiesen, wo bei ihm ein Lungentumor diagnostiziert wurde. Zehn Tage später war er tot. Kurz darauf werden Ermittlungen wegen der Aussergewöhnlichkeit des Todesfalls aufgenommen, das Amtsstatthalteramt Luzern kommt aber zum Schluss, dass er eines natürlichen Todes gestorben ist und stellt den Fall 2009 ein.

Drei Jahre später muss sich die Staatsanwaltschaft aber erneut mit dem Fall beschäftigen. Privatkläger erheben schwere Vorwürfe gegen die Witwe: Die dritte Ehefrau des Verstorbenen, eine Ärztin, habe es unterlassen, den Mann rechtzeitig untersuchen zu lassen. Dieser habe spätestens seit Anfang Juli – also über einen Monat vor der Spitaleinweisung – bereits mit Beschwerden zu kämpfen gehabt.

Sein langdauernder Husten, seine Probleme beim Treppensteigen, Kopf- und Rückenschmerzen sowie seine Atemnot hätten auf eine schwerwiegende Erkrankung hingewiesen, geht aus der Anklageschrift hervor. Die Ehefrau als Ärztin hätte das erkennen müssen. Sie habe ihn im Stich gelassen und damit seinen Tod beschleunigt, so die Staatsanwaltschaft. Deshalb muss sie sich nun wegen Aussetzung und vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten.

Freispruch in erster Instanz

Das Kriminalgericht sprach die inzwischen 56-Jährige im November 2015 von allen Vorwürfen frei (zentralplus berichtete). Gegen das Urteil haben aber sowohl die Privatkläger – zwei der Kinder des Verstorbenen – sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Deshalb muss sich nun das Kantonsgericht mit dem Fall befassen.

Die Staatsanwaltschaft ist weiterhin der Ansicht, dass die Ehefrau den Tod des Mannes hätte hinauszögern können. Hätte die Beschuldigte früher reagiert und ihn zu einem Arzt gebracht, wäre der Lungentumor rechtzeitig erkannt worden. Zu diesem Zeitpunkt hätte er noch behandelt werden können – was seine Lebenszeit möglicherweise um Monate, wenn nicht gar Jahre verlängert hätte. Sie habe fahrlässig durch «pflichtwidriges Untätigbleiben» seinen Tod verursacht.

Laut Anklageschrift fordert die Staatsanwaltschaft eine zweijährige, bedingte Freiheitsstrafe. 2015 vor dem Kriminalgericht verlangte sie noch drei Jahre Haft, davon ein Jahr bedingt.

Das liebe Geld

Pikantes, aber nicht unwesentliches Detail: Wenn die Frau der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen würde, hätte das eine «Erbunwürdigkeit» zur Folge. Sprich: Ihr Erbanteil des laut Kriminalgerichturteil «immensen Vermögens» ginge flöten. Die Frau, die seit 2005 nicht mehr berufstätig ist, sagte während des Prozesses 2015, es gehe nur ums Geld, und bezeichnete sich als Opfer der Kinder ihres Mannes.

In seinem Urteil vom November 2015 kam das Kriminalgericht denn auch zum Schluss, dass die Privatkläger gewichtige zivilrechtliche Interessen verfolge. Die Anklage stütze sich vor allem auf die Aussagen des damaligen Haushälterehepaares. Und dieses sei von den Privatklägern «unbestrittenermassen» für seine ausstehenden Lohnforderungen entschädigt  worden – das Gericht behauptete sogar, dass von einer Beeinflussung der entscheidenden Zeugen ausgegangen werden müsse. Ob das Kantonsgericht dies ähnlich sieht, wird sich diesen Donnerstag zeigen.

Hinweis: zentralplus berichtet diesen Donnerstag über die Verhandlung am Kantonsgericht.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon