IV Luzern zeichnet Fensterbauer aus

Ein Award für «vorbildliche soziale Verantwortung»

Immer mehr Luzerner Firmen beschäftigen Mitarbeiter mit Handicap. Im Bild: der Maler Reto Betschard. (Bild: PD/Peter J. Waldis)

Wertschätzung und Wertschöpfung sind kein Widerspruch: Die IV Luzern zeichnet zum dritten Mal ein Unternehmen aus, das Menschen mit Behinderung eingliedert und beschäftigt – dieses Jahr ein Unternehmen aus Hochdorf. Allgemein scheint die Eingliederung in Fahrt zu kommen: So vielen Handicapierten wie nie zuvor konnte ein Job vermittelt werden.

Die IV Luzern zeichnet zum dritten Mal ein aus ihrer Sicht vorbildliches Unternehmen aus. Das heisst: Die Firma engagiert sich besonders stark in der Eingliederung von Menschen mit Handicap. Dieses Jahr ist das der Fenster- und Fassadenbauer 4B in Hochdorf. «Das Unternehmen nimmt seine soziale Verantwortung vorbildlich wahr», sagt Donald Locher, Direktor der IV Luzern.

Was das konkret heisst: Der Fensterbauer hat einerseits Mitarbeiter weiterbeschäftigt, die wegen Krankheit aus dem Betrieb gefallen wären. Und andererseits Menschen eingegliedert, die ansonsten auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle finden. Mit Unterstützung der IV konnten Umschulungen und Anpassungen der Arbeitsplätze durchgeführt werden. 10’000 Franken Preisgeld erhält 4B für seine Bemühungen (siehe Box) – das Geld geht gleich weiter an die Stiftung Brändi. Fast schon eine Tradition: Auch der letztjährige Award-Gewinner Otto’s spendete das Geld dem Brändi.

Der Wille zählt

Rund 10 handicapierte Menschen konnte die IV der 4B vermitteln. «Doch es ist nicht nur die Zahl, sondern das Verhalten der Firma, der Wille zur Zusammenarbeit», sagt Donald Locher, Direktor der IV-Stelle Luzern. Insgesamt beschäftigt der Fenster- und Fassadenbauer 4B rund 600 Mitarbeiter.

Der IV-Award

Die IV-Stelle Luzern vergibt zum dritten Mal ihren Award für ein Unternehmen, das sich besonders stark für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung engagiert. Die 10’000 Franken Preisgeld gewinnt die IV auf dem Zinsertrag einer Erbschaft über 1,4 Millionen Franken. 2014 gewann das Transportunternehmen Galliker, 2015 das Detailhandelsunternehmen Otto’s. Der diesjährige Preis an 4B wird im Rahmen des Arbeitgeber-Apéros im Schweizerhof Luzern übergeben.

Die berufliche Eingliederung – es ist das zentrale Thema bei der IV, die von einer Invalidenversicherung zu einer Eingliederungsversicherung werden soll. 2015 konnte die IV Luzern 1166 Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung erfolgreich in den Arbeitsmarkt eingliedern – 8 Prozent mehr als 2014. In den vergangenen Jahren waren es jeweils leicht über 1000 Eingegliederte, Tendenz steigend.

Arbeitskräfte auf Probe

Was die berufliche Eingliederung anbelangt, ist der Kanton Luzern im schweizweiten Vergleich führend. «Das ist sehr erfreulich, die Anstrengungen zeigen Wirkung», sagt Donald Locher. Die Erfolgsquote liegt bei rund 45 Prozent.

Auch laut IV-Statistik 2014 des Bundesamts für Sozialversicherungen 2014 schneidet Luzern gut ab: Bei der «Wahrscheinlichkeit, eine Eingliederungsmassnahme der IV zu beziehen», liegt der Kanton mit 2,9 Prozent voll im Schnitt (schweizweit: 3 Prozent). In dieser Statistik sind aber nicht nur die berufliche Eingliederung, sondern auch andere Massnahmen wie Frühintervention, medizinische Massnahmen oder Abgabe von Hilfsmitteln miteinberechnet. (Der Kanton Zug übrigens liegt in dieser Statistik mit dem tiefsten Wert am Schwanz: 2,3 Prozent.)

«Es gibt es noch Potenzial, viele Unternehmen haben noch keine Erfahrung mit Eingliederung.»

Donald Locher, Direktor IV Luzern

Bei aller Freude darüber, dass Wertschöpfung und Wertschätzung in der Wirtschaft je länger je mehr kein Widerspruch mehr sind: Überzeugungsarbeit bleibt nötig, es ist erst ein Anfang. Im Kanton Luzern gibt es rund 34’000 Unternehmen – 3000 davon arbeiten laut Donald Locher mit der IV zusammen. «Da gibt es noch Potenzial, viele Unternehmen haben noch keine Erfahrung mit Eingliederung», sagt Locher. Die IV Luzern bietet diesen Unternehmen die Möglichkeit, unverbindlich Arbeitskräfte «auszuprobieren».

Potenzial bei KMU

Für grosse Betriebe, allen voran industrielle Betriebe wie die 4B, ist es sicher einfacher, Tätigkeiten für handicapierte Menschen zu finden. Potenzial sieht Donald Locher auch bei KMU und Dienstleistungsbetrieben. Daher überlegt sich die IV Luzern, wie sie speziell auch die KMU würdigen kann. «Der grosse Teil der Betriebe sind KMU, der Wille für die Eingliederung ist da, viele Unternehmen wollen ihren Beitrag leisten», sagt Locher.

Ein aktuelles Beispiel: Der Arbeitgeber des Vergewaltigungsopfers von Emmen (zentral+ berichtete) möchte die Frau weiterbeschäftigen. Im Moment ist die an Armen und Beinen komplett gelähmte Frau im Rehabilitationszentrum. Zusammen mit der IV wird nun nach einer Lösung gesucht, wie sie im Betrieb weiterarbeiten kann.

Wiedereingliederung statt lebenslange Rente: ein Beitrag zum Thema aus «10vor10» vom 26. Januar 2016:

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2 Kommentare
  • Profilfoto von baron d
    baron d, 28.01.2016, 09:25 Uhr

    1. Der erste Satz hätte mit dem Wort «ausprobieren» enden sollen, leider wurde das aus technischen Gründen nicht übernommen.

    2. Natürlich gibt es kein «Recht» auf die Höhe eines Einkommens, aber ein «richtiges», mit der Erwerbstätigkeit verknüpftes Einkommen sollte es schon sein.

    3. Muss noch zum Kommentar hinzugefügt werden, dass mit den IV-Integrationsmassnahmen der minimalste Kündigungsschutz nicht eingehalten wird. Alle Gesetzesartikel dazu sind unter Art. 18a IVG nachzulesen.

    4. Kommt noch hinzu dass gemäss Art. 7b IVG «sanktioniert» wird (also wie in der Sozialhilfe) oder die Leistungen gänzlich gestrichen werden, wenn der «Versicherte» (was wir ja mit dem Abliefern der Sozialbeiträge sein sollten) seinen Pflichten nicht nachkommt. Pflichten, sich natürlich vollständig der IV anzudienen.

    Nachzulesen sind diese von mir beanstandeten Punkte und andere beim IV-Gesetz (IVG), https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19590131/index.html. Bitte beachten Sie dabei die euphemistischen Ausdrücke — das ist beste Unterhaltung.

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  • Profilfoto von baron d
    baron d, 28.01.2016, 08:34 Uhr

    «Die IV Luzern bietet diesen Unternehmen die Möglichkeit, unverbindlich Arbeitskräfte ». Genau bei diesem «Ausprobieren» liegt der Hund begraben: Anstatt zu frohlocken, dass ein Unternehmen 1,67 % (10 von 600 Beschäftigten) Behinderte (mit Sinnes-, körperlichen, mentalen und/oder psychischen Behinderungen hoffe ich) beschäftigt, obwohl man davon ausgeht, dass 10 – 15 % der Bevölkerung permanent oder temporär behindert WIRD, sollte viel eher mal auf die unmenschlichen Bedingungen fokussiert werden. Diese wären beispielsweise: Wenn jemand eine Rente überhaupt noch kriegt (ansonsten lebt man von rein gar nichts, ausser man lässt sich vom Sozialamt schikanieren, wo eben erst recht keine Rücksicht auf die Behinderung genommen wird) und sich für die von der IV verordneten Integrationsmassnahmen «verdingen» lassen darf, dann kann sie oder er auf die verbrieften Rechte im OR verzichten. Eines aufgezählt wäre sicher mal ein Einkommen, mit dem man leben kann und das der Leistung entspricht. Ein Unternehmen, das gerissen genug ist, wird einfach immer wieder für ein halbes Jahr (oder auch länger) Behinderte einstellen, sie dann freistellen und nochmals eine/n von der IV oder dem Sozialamt aufnehmen — ohne dass die Betroffenen auch nur einen Hauch einer Chance auf Festanstellung mit richtigem Einkommen erhalten —, wird sich sagen: «Er/sie soll sich nicht so haben, gibt ja schliesslich IV!» (was ja nicht immer stimmt) und profitiert hat ein Unternehmen dabei auch grad: Denn einen Lohn zahlt sie den Integrationswilligen nicht aus — sie arbeiten «gratis» (also — wie vorhin geschildert — entweder mit oder ohne IV-Rente). Super Integration sag› ich dem! Von der ratifizierten Behindertenrechtskonvention noch nie was gehört.

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