Kettenbrief: Auch der FC Luzern fiel darauf herein

Ein angeblich krebskrankes Kind, das ins Guiness-Buch der Rekorde will

Und, haben Sie die E-Mail auch erhalten? Dasjenige, des «armen» und an Krebs erkrankten Jungen? Ein solcher Kettenbrief kursiert derzeit in Luzern. Dahinter steckt jemand, der mit dem längsten Kettenbrief der Welt ins Guiness-Buch der Rekorde will. An Krebs ist die Person nicht erkrankt. Auch Luzerner fielen auf die Lügenmasche rein.

Ein 7-jähriger Junge leidet an Krebs. Sein Wunsch: Mit dem längsten Kettenbrief der Welt möchte er einen Eintrag ins Guiness-Buch der Rekorde. Die Mail konnte er weit streuen – sie erreichte nun den Kanton Luzern. Das scheinbar krebskranke Kind bat jeden Empfänger seiner Nachricht, diese an zehn weitere Personen weiterzusenden.

Zudem sei eine Liste mit den Adressaten an das Universitätsklinikum im österreichischen Tulln zu schicken, damit die Daten dort zusammengetragen werden können. Das Universitätsklinikum weist auf ihrer Internetseite jedoch klar darauf hin, dass es dieses Kind nicht gebe. Beim Schreiben handle es sich um ein gefälschtes Schreiben.

Wie die «Luzerner Zeitung» nun berichtet, sollen mehrere Luzerner Firmen und Verwaltungen die besagte E-Mail erhalten und auch entsprechend weitergeleitet haben.

Auch der FCL leitete die Nachricht weiter

Auch der FC Luzern liess sich übers Ohr hauen, vom Brief täuschen und leitete die Nachricht weiter. Markus Krienbühl, Mediensprecher, sagte gegenüber der «LZ»: «Wenn wir gewusst hätten, dass der geschilderte Fall nicht der Wahrheit entspricht, hätten wir den Brief sicher nicht weitergeschickt.» Doch sie hätten die Nachricht von einer seriösen Stelle erhalten und wollten dem Wunsch des erkrankten Jungen nachkommen. «Bei Aktionen mit karitativem Charakter sind wir grundsätzlich sehr wohlwollend eingestellt und versuchen zu helfen, wo es geht», so Krienbühl weiter.

Konsequenzen habe die Nachricht indes nicht. Dies, weil keine betrügerische Absicht hinter der fragwürdigen Aktion auszumachen sei. Damit verbunden sei nur ein unnötiger administrativer Aufwand. Deshalb liege laut der «LZ» bei der Luzerner Staatsanwaltschaft keine Meldungen vor.

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