Verletzung des Amtsgeheimnis

Ehemaliger Zuger Heilmittelinspektor verurteilt

Ludek Cap wurde als Heilmittelinspektor fristlos entlassen und muss nun bezahlen. (Bild: ber)

Eine Inspektion bei einer Zuger Arztpraxis im Jahr 2020 hat die Diskussionen ausgelöst: Weil der Kantonsarzt und der Gesundheitsdirektor ihn daran hindern wollten, wand sich der Heilmittelinspektor an die Medien – und verstiess damit gegen das Amtsgeheimnis.

Es sei die Gesundheit von Zugerinnen und Zuger gefährdet, weil er die betreffende Arztpraxis nicht inspizieren durfte, warf der ehemalige Heilmittelinspektor Ludek Cap seinen Vorgesetzten im Sommer 2020 öffentlich vor. Er reichte Strafanzeige gegen den Kantonsarzt Rudolf Hauri, Gesundheitsdirektor Martin Pfister und einen Zuger Hausarzt ein. Die Begründung: Hinderung an einer Amtshandlung.

Laut eigenen Aussagen wurden Cap danach die Zugänge zum Kantonsmail, Intranet und Diensthandy gesperrt. Nachdem der Heilmittelsinpektor seine Vorwürfe auch den Medien zugespielt hatte, wurde der langjährige Kantonsmitarbeiter fristlos entlassen (zentralplus berichtete).

Wie die «Zuger Zeitung» berichtet, ist Ludek Cap nun wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt worden. Die Tatsache, dass der Ex-Heilmittelinspektor diverse Medien über die internen Vorkommnisse informiert hat, sei der Grund für die Verurteilung. Ludek Cap wird gemäss Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 23 Tagessätzen zu 120 Franken, sowie eine Busse von 840 Franken aufgebrummt.

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