EGMR weist Klage von Paraplegiker ab

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg/F hat die Beschwerde eines Paraplegikers aus der Schweiz abgewiesen. Der Rollstuhlfahrer klagte, weil ihm 2008 ein Genfer Kino aus Sicherheitsgründen den Zugang verweigert hatte. Die Richter hielten fest, aus der Menschenrechtskonvention könne nicht abgeleitet werden, dass man Zugang zu einem Kino erhalte. Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz, reagierte in einer Mitteilung enttäuscht auf den Entscheid. Menschen mit Behinderungen bleiben in der Schweiz vor Diskriminierungen bei Dienstleistungen Privater nach wie vor weitgehend schutzlos, hiess es.

Quelle:swisstxt
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