EGMR-Urteil zu Wehrpflichtersatz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat die Beschwerde eines Schweizers gutgeheissen, der aus gesundheitlichen Gründen keinen Militärdienst und auch keinen Zivildienst leisten kann. Darauf wurde er verpflichtet, Wehrpflicht-ersatz zu bezahlen. Der Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg kommt zum Schluss: Die Schweiz habe in diesem Fall unter anderem gegen das Diskriminierungsverbot verstossen. Personen mit einer gesundheitlichen Einschränkung würden gegenüber Personen benachteiligt, die sich bewusst für den Zivildienst entschieden und so von der Abgabe befreit würden.

Quelle:swisstxt
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