EGMR: Geschlechtsumwandlung nicht nötig
Wenn jemand seine Geschlechtsidentität offiziell ändern will, dann soll er oder sie sich dafür nicht einer operativen Änderung der Geschlechtsmerkmale unterziehen müssen, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er gab damit zwei Klägern aus Rumänien recht. Diese waren in offiziellen Dokumenten als Frauen eingetragen, definierten sich aber als Männer. Einer von ihnen hatte sich einer Operation unterzogen und wurde darauf als männlich anerkannt. Dass die Behörden für eine offizielle Änderung auf einer Operation bestanden hätten, habe die Klagenden unberechtigt lange in eine schmerzliche Situation versetzt. Rumänien muss je 7500 Euro Strafe zahlen.
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