Wann sich das Feiern lohnt

Ebikon verteilt das Geld unter Vereinen neu

Ebikon von oben betrachtet.

(Bild: zvg)

Die Gemeinde Ebikon hat ein reiches Vereinsleben. Nun hat der Gemeinderat eine neue Regelung für die Verteilung der Vereinsbeiträge erarbeitet. Zum Zug kommt, wer ein Jubiläum feiert.

Bereits im Sommer 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der finanzielle Umfang an Vereinsbeiträgen unverändert bei 25'000 Franken bestehen bleiben soll.

Beitragsberechtigt sind Vereine, die ihren Sitz in Ebikon haben. Unterstützungsbeiträge werden laut MItteilung der Gemeinde nur noch in Jubiläumsjahren ausgerichtet. Als Jubiläen gelten runde «Geurtstage», etwa zum 10-, 20- oder 30-jährigen Bestehen sowie 25 und 75 Jahr-Jubiläen. Das Gesuch um Unterstützungsbeiträge zu einem Vereinsjubiläum muss im Kalenderjahr des Jubiläums jeweils bis Ende März eingereicht werden.

Vereine mit 10 bis 19 Mitgliedern erhalten von der Gemeinde 1'000 Franken, solche mit bis zu 99 Mitgliedern bekommen 1'500 Franken und grosse Vereine mit 100 und mehr Mitgliedern haben Anrecht auf 2'000 Franken. Die neue Regelung wird per Januar 2021 in Kraft treten.

Unterstützung ausserhalb von Jubiläumsjahren

Wird das Vereinsbudget der Gemeinde von den unterstützungsberechtigten Vereinen nicht ausgeschöpft, so wird der jährliche Restbetrag an die Kulturkommission überwiesen.

Hier besteht für die Vereine zukünftig die Möglichkeit, für ein ausserordentliches Projekt ausserhalb eines Jubiläumsjahres einen Antrag um finanzielle Unterstützung einzureichen. Damit leistet die Gemeinde einen kontinuierlichen finanziellen Beitrag zur Förderung eines aktiven Kulturlebens in der Gemeinde. Sei es in Form der Vereinsunterstützung oder dann im Rahmen kultureller Veranstaltungen und Projekte durch die Ebikoner Kulturkommission.

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