Entscheid über Sagenmatt vertagt

Ebikon muss Abstimmung wegen Formfehlern absagen

Die Abstimmung zum Sagenmatt-Areal in Ebikon vom 27. September wird verschoben. (Bild: zvg)

Der Luzerner Regierungsrat hat bei der Prüfung der Abstimmungsunterlagen mehrere Formfehler festgestellt. Der Gemeinderat Ebikon muss die Sagenmatt-Abstimmung stornieren.

Nachdem gegen die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats zur kommunalen Abstimmung vom 27. September eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht wurde, hat dieser eine umfassende Prüfung der Botschaft vorgenommen. Auf die Beschwerde wird zwar nicht eingetreten, dennoch sagt er die Abstimmung zur Überbauung Sagenmatt aufgrund von Formfehlern ab.

Der Regierungsrat beanstandet in der Kurzversion der Abstimmungsbotschaft zur Überbauung Sagenmatt das Fehlen wichtiger Bestandteile. Die Kurzversion wurde allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Ebikon per Post zugestellt.

Drei Formfehler festgestellt

Wie der Regierungsrat in seinem Entscheid vom 22. September 2020 festhält, hätten erstens die Einsprachen – insbesondere die unerledigten – in der Kurzversion der Abstimmungsbotschaft aufgeführt werden müssen.

Zudem seien zwei Pläne in der Botschaft so klein, dass die Lesbarkeit nicht mehr gewährleistet sei.

Und schliesslich moniert der Regierungsrat, dass die Sonderbauvorschriften im Planungsbericht zum Bebauungsplan zu wenig umfassend beschrieben wurden. Hinsichtlich dem eigentlichen Projekt, der Überbauung Sagen-matt, gibt es keine Beanstandungen.

Sämtliche Informationen in Detailversion enthalten

Der Gemeinderat Ebikon unterscheidet bei seinen Abstimmungsbotschaften seit Jahren zwischen einer Kurz- und Detailversion. Während die Kurzversion allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern postalisch zugeschickt wird, kann die Detailversion jeweils online eingesehen oder in gedruckter Form bei der Gemeinde bezogen werden.

«Diese Unterscheidung haben wir im Sinne einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Information eingeführt», schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Dienstagabend. «Die Kurzversion soll alle entscheidungsrelevanten Informationen in möglichst kompakter Form beinhalten, ohne die Objektivität oder Ausgewogenheit zu vernachlässigen», erklärt Daniel Gasser, Gemeindepräsident.

Nie sei es Absicht gewesen, der Stimmbevölkerung Informationen vorzuenthalten. In der Detailversion sind denn auch all die Bestandteile, deren Fehlen der Regierungsrat in der Kurzversion beanstandet, enthalten. Als Konsequenz aus diesem Entscheid des Regierungsrates wird der Gemeinderat die formale Gestaltung der Botschaft überdenken.

Abstimmung wird nachgeholt

Dass die Abstimmung abgesagt werden muss, bedauert der Gemeinderat zutiefst. «Wir werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nachholen», versichert Gasser. Derzeit wird geprüft, zu welchem Zeitpunkt die Abstimmung angeordnet werden kann. Die bereits eingelegten Stimmzettel zur Sagenmatt-Überbauung werden ohne Feststellung des Ergebnisses während den gesetzlichen Fristen eingelagert und anschliessend vernichtet.

Der Regierungsratsentscheid habe keinen Einfluss auf die Abstimmung zur Einführung eines Einwohnerrates. Diese wird wie geplant durchgeführt.

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