Drittmittel dürfen Autonomie nicht gefährden

Der Universitätsrat hat Richtlinien für die Annahme von privaten Drittmitteln verabschiedet. Damit wird die bisherige Praxis für die Entgegennahme von Schenkungen, Legaten und Sponsoringbeiträgen untermauert.

Im Zentrum der am Freitag verabschiedeten Richtlinie für die Annahme von privaten Drittmitteln stehen die Sicherstellung der Freiheit von Lehre und Forschung sowie der Autonomie der Universität. Verträge mit privaten Geldgeberinnen und Geldgebern sowie Legate dürften diese Freiheiten weder direkt noch indirekt gefährden, hält der Universitätsrat in den Richtlinien fest. So dürfe aus solchen Verträgen insbesondere kein Einfluss auf den Inhalt, die Methoden oder das Ergebnis von Lehre und Forschung erwachsen. Für Personalentscheide muss die alleinige Kompetenz bei der Universität bleiben.

In der Mitteilung heisst es weiter, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Universität Luzern als Institution dürften durch private Drittmittel nicht beeinträchtigt werden. Schenkungen und Sponsoringbeiträge würden vertraglich vereinbart. Die Richtlinien, die am 1. Februar in Kraft treten, halten fest, welche Elemente diese Verträge enthalten müssen.

Drittmittel für die Finanzierung wichtig

Die Drittmittel von Stiftungen, Vereinen und Privaten sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung der Universität Luzern. Im Jahr 2012 entfielen rund 2,9 Millionen Franken oder fünf Prozent des Aufwands auf sie.

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