Wegweisendes Urteil des Bundesstrafgerichts

Drei Jahre teilbedingt für 24-jährigen Pyrowerfer

Beim Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen vom 21. Februar landeten Rauch- und Knallpetarden auf dem Spielfeld.

(Bild: freshfocus/Martin Meienberger)

Das Bundesstrafgericht hat den Ostschweizer Fussball-Chaoten, der 2016 während eines Fussballspiels in Luzern Pyros aufs Feld geschleudert hatte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Es ist das erste Mal, dass ein Pyro-Werfer ins Gefängnis muss.

Das Gericht hat den Herisauer, der im Februar 2016 während eines Matchs in der Luzerner Swissporarena vier Pyro-Gegenstände auf das Spielfeld geschleudert und dabei einen Mann schwer verletzt hatte, nun verurteilt. Am Dienstag fand der Prozess statt (zentralplus berichtete).

Er wurde am Mittwoch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verdonnert, vermeldete der «Blick». 18 Monate davon muss der 24-Jährige tatsächlich absitzen.

Kreiselblitze sind Sprengstoffe, Rauchtöpfe nicht

Der vorsitzende Richter führte an der Urteilsverkündung am Mittwoch laut SDA aus, dass es sich bei den beiden auf das Spielfeld geworfenen Kreiselblitze um Sprengstoffe handle. Nicht unter die Sprengstoffe oder giftige Gase fallen laut dem Gericht die Rauchtöpfe, die der Mann zuerst aufs Feld warf.

Verurteilt wird der Ostschweizer auch wegen schwerer Körperverletzung, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Der 24-Jährige kommt dabei glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis unbedingt gefordert. Das Gericht hat den Mann ausserdem zu 180 Tagessätzen à 50 Franken und zu einer Busse von 700 Franken verurteilt. Dank Videoüberwachung konnte der Mann überführt werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roman Haeberli
    Roman Haeberli, 09.08.2017, 15:05 Uhr

    … und so einer nennt sich Fussball-Fan. Pyros können ja durchaus ein stimmungsvolles Bild abgeben, aber wenn einer Böller aufs Spielfeld schmeisst und alle drumherum anschliessend Tinitus haben, gehört das bestraft. Ich wünschte mir, solche Leute würden auch von den Fanvereinigungen in die Öffentlichkeit gezerrt, angeklagt und wie in diesem Fall weggesperrt.

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