Dornier-Erbe: Freispruch für Witwe

Die Vorwürfe der Stiefkinder und des Staatsanwaltes wogen schwer: Eine Millionärswitwe und Ärztin soll ihrem Mann eine angemessene Behandlung verhindert haben. Kurz darauf verstarb der Sohn des bekannten Flugzeugpioniers in Luzern. Beweisen lassen sich die Vorwürfe indes nicht.

Im Jahr 2008 verstarb der Mäzen und Maler Christoph Dornier an Lungenkrebs im Kantonsspital Luzern. Ein erstes Verfahren wurde ein Jahr darauf eingestellt. Zwei seiner Kinder jedoch sahen an dessen raschem Tod bei seiner dritten Ehefrau eine Mitverantwortung. Sie traten beim Prozess daher zusammen mit der Luzerner Staatsanwaltschaft als Strafkläger auf (zentral+ berichtete). Die heute 55-Jährige habe nichts unternommen, um sein Leiden zu lindern, so der gewichtigste der Vorwürfe.

Die Richter sehen das anders. Sieben Jahren nach seinem Tod hat das Luzerner Kriminalgericht seine Witwe nun vom Vorwurf der Aussetzung sowie der (eventual-)vorsätzlichen Tötung durch Unterlassen freigesprochen. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde wegen Verjährung eingestellt.

Was bleibt sind die Kosten: Untersuchungs- und Gerichtsgebühren von rund 35’000 Franken, sowie eine Parteientschädigung von über 70’000 Franken. Die Kosten sind zu zwei Drittel durch den Staat, zu einem Drittel durch die Privatkläger zu tragen.

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