Doppelohrmarken für Schafe und Ziegen
Schafe und Ziegen müssen ab Januar 2020 mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Das hat der Bundesrat entschieden. Heute ist das bereits bei Rindern der Fall. Damit kann die Identität des Tieres auch dann festgestellt werden, wenn es eine Ohrmarke verloren hat. Künftig müssen Tierhalterinnen und Tierhalter auch sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie den Tod von Schafen und Ziegen der Tierverkehrsdatenbank TVD unter agate.ch melden. Weitere Informationen dazu stehen unter schafeziegen.ch bereit. Die Identifikation der Tiere ist für die Tierseuchenbekämpfung und die Lebensmittelsicherheit wichtig.
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