Kulturhäuser wehrten sich

Doch kein neues Projekt zur Förderung der Zuger Kultur

In der Zuger Kulturförderung bleibt alles beim alten, weil es die Kulturhäuser so wollten. (Bild: Luzian-Hunziker)

Der Kanton Zug sowie die Zuger Gemeinden haben ein Projekt erarbeitet, das die Kulturförderung in Zug breiter abstützen wollte. Aus dem Projekt wird nun aber doch nichts – weil sich die Kulturinstitutionen dagegen wehrten.

Ziel des Projekts «Kulturlastenausgleich» war es, die Kulturförderung im Kanton Zug breiter abzustützen. Künftig sollten der Kanton Zug sowie die Gemeinden mehr Gelder an die Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung zahlen. Die Stadt Zug sollte gleichzeitig entlastet werden. Doch aus dem Projekt wird nun nichts.

Der Regierungsrat und die elf Gemeinden stimmten dem Modell des Kulturlastenausgleichs im Frühling 2021 zwar zu, wobei die Zustimmung des Grossen Gemeinderats (GGR) noch ausstehend war. Im Herbst 2021 fand die Anhörung der betroffenen Kulturinstitutionen statt. Und diese überraschte: die Institutionen wehrten sich gegen das Projekt.

Freiwilligkeit stösst auf Widerstand

Der Haupteinwand der Kulturhäuser war, dass die neue Vereinbarung auf Freiwilligkeit basieren sollte. Die einzelnen Gemeinden hätten für ihre Beiträge ein Vetorecht gehabt. Die Kulturinstitutionen befürchteten darum, dass mit dem Modell des Kulturlastenausgleichs Beitragserhöhungen in Zukunft extrem schwierig sein würden.

Für die zuständige Arbeitsgruppe war die Freiwilligkeit aber ein wichtiger Bestandteil des Finanzierungsmodells. Denn die Gemeinden stimmten dem Projekt überhaupt nur wegen dieses Vetorechts zu. Die Kulturausgaben der einzelnen Gemeinden würden mit dem Projekt steigen. Daher wollten die Gemeinden künftig autonom über weitergehende Beitragserhöhungen ihrer Kulturausgaben entscheiden können.

Keine Kompromisse möglich

Daraufhin hat die Arbeitsgruppe den Abbruch des Projekts beantragt. Eine Umsetzung sei ohne Konsens des Kantons, der Gemeinden und der Kulturinstitutionen nicht sinnvoll. Zudem sei es wenig erfolgversprechend, nach alternativen Lösungen zu suchen. «Es gibt keine Schnittmenge zwischen dem aktuellen Modell und den Erwartungen der Kulturinstitutionen», heisst es in der Medienmitteilung des Zuger Regierungsrats und der Gemeindepräsidenten-Konferenz (GPK).

Regierungsrat sowie die GPK stimmten dem Projektabbruch im Dezember 2021 zu. Der Projektabbruch hat zur Folge, dass der Status-Quo der Finanzierung der Kulturinstitutionen beibehalten wird. Kanton und Gemeinden werden weiterhin einzeln Leistungs- und Subventionsvereinbarungen mit den Kulturinstitutionen vereinbaren.

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