Zuger Wahlzettel-Affäre

«Diese Vorwürfe sind haltlos»

Der Zuger Regierungsrat Beat Villiger. (Bild: mag)

Regierungsrätin Manuela Weichelt habe sich einen Vorteil verschaffen wollen, dieser Verdacht wurde nach den Zuger Wahlen geäussert. Und deshalb seien die Wahlzettel so gestaltet worden, dass ein grosser Teil der Wähler ungültig wählen würden. Landamman Villiger bezieht Stellung. Und enerviert sich über unfairen Journalismus.

«Unser Ziel ist es, dass die ungültigen Stimmen zu gültigen erklärt werden», sagt Anwalt Raffael Weidmann, er ist Mitautor einer Beschwerde zu den Zuger Regierungsratswahlen. «Das oberste Prinzip ist ja: Ist der Wahlwille des Wählers erkennbar?» Und das soll auch bei den fälschlich eingeworfenen Beiblättern der Fall sein: Rund 3000 Stimmberechtigte hatten den Wahlvorschlags-Zettel statt dem eigentlichen Wahlzettel in die Urne gelegt. Es handelte sich um ein Faltblatt von vier Seiten, die perforiert zusammengeheftet waren. «Es gab zwei Beilagezettel, auf dem einen war der bisherige Regierungsrat, auf dem zweiten die neuen Kandidaten aufgedruckt. Jetzt kann es sein, dass jemand den Zettel mit den Bisherigen, oder den mit den Neuen eingeworfen hat. Oder beide.»

Ergebnis offen

Insgesamt gehe es um 21’000 Stimmen, da ja auf jedem der 3’000 ungültigen Wahlzettel sieben Stimmen vergeben werden konnten, so Weidmann. Was dabei herauskomme, wenn diese Stimmen mitgezählt würden, sei aber vollkommen ungewiss: «Es weiss niemand, wie das Ergebnis herauskommen würde. Das ist unüberblickbar.»

Was ist dann die Motivation der Beschwerde? «Wir möchten, dass diese 21’000 Stimmen nicht verloren gehen. Wenn der Wählerwille erkennbar ist, soll er auch miteinbezogen werden.» Es könne sein, dass sich auf den letzten Plätzen etwas ändern würde, wenn die ungültigen Stimmen als gültig erklärt würden, sagt Weidmann, «Weichelts Vorsprung vor dem nächsten Kandidaten war so knapp.»

«Ich habe es als Verdacht formuliert, nicht als Vorwurf»

In der «Neuen Zuger Zeitung» vom 11. Oktober. sagte Weidmann, Manuela Weichelt habe sich möglicherweise mit der Gestaltung der Wahlzettel einen Vorteil verschaffen wollen. Wie ist das möglich, wenn das Resultat der ungültigen Stimmen nicht vorausschaubar ist? «Die Gestaltung lag in der Verantwortung von Regierungsrätin Weichelt», sagt Weidmann. Zudem habe sie die ausführlichen Empfehlungen der kantonsrätlichen Kommission nicht befolgt, die explizit darauf hingewiesen habe, dass die Wahlunterlagen nicht zu Verwechslungen zwischen Beiblatt und Wahlzettel führen dürfen.

Weidmanns Verdacht beruht also auf auf der Annahme, dass Weichelt aufgrund ihrer Aufsichtsfunktion hätte Einfluss auf die Gestaltung der Wahlzettel nehmen können. Aber offenbar wäre ihr eine zielgerichtete Einflussnahme gar nicht möglich gewesen: Das Ergebnis der ungültigen Stimmen ist laut Weidmann nicht abschätzbar. Kann er seinen Vorwurf konkret begründen? «Ich habe es ja als Verdacht formuliert, nicht als Vorwurf.»

Wahlzettel gestalten sei nicht die Aufgabe des Regierungsrates

Dieser Verdacht sei komplett unangebracht, sagt Landammann Beat Villiger. «Das ist völlig haltlos. Die Direktorin des Inneren hatte mit der Gestaltung der Wahlzettel nicht direkt zu tun.» Verantwortlich für die Gestaltung sei die Staatskanzlei. «Sie ist die organisierende Instanz», sagt Villiger.

Die Direktion des Inneren sei zwar die Aufsichtsbehörde der Staatskanzlei, aber es sei nicht üblich, dass bei der Gestaltung der Wahlzettel die Aufsichtsbehörde aktiv werde. «Die Regierung muss sich an einem Ort ja auch abgrenzen, wir können nicht alles machen. Es war immer klar, dass die Gestaltung der Wahlzettel nicht Sache des Regierungsrates ist. Manuela Weichelt war deshalb nicht in die Gestaltung involviert.»

«Ich würde erwarten, dass der Journalist wenigstens bei der Staatskanzlei oder bei mir nachfragt, wie die Verantwortlichkeiten sind.»

Beat Villiger, Regierungsrat

Hat sie ihre Funktion als Aufsichtsbehörde zu wenig wahrgenommen? «Klar hätte die Direktion des Inneren verlangen können, dass die Staatskanzlei vor dem Druck mit dem Wahlzettel noch zu ihr gelangt. Aber das ist nicht üblich – man ist wie bei bisherigen Wahlen davon ausgegangen, dass die Staatskanzlei ihre Aufgabe professionell wahrnimmt. Das sind ja gute und geschulte Leute da.» Der Fehler sei in der Staatskanzlei passiert: «Man hat das wohl nicht bis zum Ende durchdacht. Die Staatskanzlei hat die Verantwortung aber übernommen, man hat aus der Sache gelernt.»

Dass solche Vorwürfe gegen Manuela Weichelt geäussert würden, das sei unbegründet: «Ich muss schon sagen, da müssen wir auch auf die Fairness der Journalisten vertrauen. Wenn der Journalist einen Beschwerdeführer mit einem solchen Vorwurf zitiert, dann würde ich erwarten, dass er wenigstens bei der Staatskanzlei oder bei mir nachfragt, wie die Verantwortlichkeiten sind.» So hätte klargestellt werden können, dass Manuela Weichelt in keiner Weise mit der Gestaltung der Wahlzettel zu tun habe.

«Bananenrepublik Zug»

Auch der Regierungsratskandidat der Piratenpartei hat Beschwerde eingelegt, allerdings möchte er eine Wahlwiederholung bewirken. «Wenn in diesem Fall nicht wiederholt wird, dann willkommen in der Bananenrepublik Zug», schreibt er dazu auf Twitter. «Noch irrsinniger wäre es allerdings, die rechtswidrig vorgedruckten Pseudowahlvorschläge als gültig zu zählen.» Gegenüber der «Neuen Zuger Zeitung» sagte Thöni, dass die Gestaltung der Wahlbeilage rechtswidrig sei.

Dazu sagt Landammann Villiger. «Aus meiner Sicht ist die Gestaltung der Wahlzettel gesetzeskonform. Wer die Anleitung liest, der weiss, wie er die Wahlunterlagen für eine gültige Stimmabgabe verwenden muss.» Trotzdem gehe die Staatskanzlei über die Bücher. «Es ist auch verständlich, dass die Stimmbürger die Beispielzettel eingeworfen haben, da man im alten System auch so vorgehen musste. Es ist vielleicht sogar bürgerfreundlicher, wenn man solche Listen einwerfen kann.»

Ob die ungültigen Stimmen überhaupt als gültig erklärt werden können, darüber wolle er nichts sagen: «Das ist ein Entscheid des Verwaltungsgerichts, dem will ich nicht vorgreifen. Ich rechne aber damit, dass dieser Entscheid bald kommen wird.» Laut dem Präsidenten des Zuger Verwaltungsgerichts, Peter Bellwald, wird nächste Woche über die Wahlrechtsbeschwerden entschieden.

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