Luzerner Polizei informiert

Diese Regeln gelten für Luzerner Böötler und Paddler

Oftmals halten sich die Leute nicht an die Regeln. Bewusst oder unbewusst. (Bild: zvg)

Paddeln und Bootfahren ist beliebt, aber nicht ungefährlich. Die Luzerner Polizei informiert deshalb über geltende Regeln.

Der Sommer lockt die Leute ins Wasser. Reussschwimmen erfreut sich grosser Beliebtheit (zentralplus berichtete), aber auch Touren mit Gummibooten und Kajaks auf dem See oder der Reuss sind beliebt.

Weil aber immer mehr Paddler und Gummiböötler bewusst und unbewusst geltende Vorschriften missachten, hat die Luzerner Polizei ein paar Regeln zusammen gestellt.

Wir haben sie hier für euch zusammengefasst:

Für Wassersportgeräte wie Stand Up Paddle, Kajak, Kanu und Surfbrett gilt:

  • Brauchen keine Registrierung
  • Name und Adresse des Eigentümers oder Halters müssen gut sichtbar angebracht werden.
  • Bei Fahrten ab 300 Meter vom Ufer entfernt, wie auch beim Befahren von Flüssen muss zwingend eine Schwimmhilfe (50 Newton Mindestauftrieb) pro Person mitgeführt werden.
  • Nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen muss ein weisses Rundumlicht montiert und eingeschaltet werden.
  • Gesperrte Wasserflächen (mit gelben Bojen gekennzeichnet) dürfen nicht befahren werden.

Für aufblasbare Boote mit einer Länge zwischen 2,5 und 4 Metern:

  • Brauchen keine Registrierung
  • Name und Adresse des Eigentümers oder Halters müssen gut sichtbar angebracht werden.
  • Fahrten auf dem See ab 150 Meter Entfernung vom Ufer sind nur mit einem registrierten Begleitboot erlaubt.
  • Bei Fahrten ab 300 Meter vom Ufer entfernt, wie auch beim Befahren von Flüssen muss zwingend eine Schwimmhilfe (75 Newton Mindestauftrieb) pro Person mitgeführt werden.
  • Besondere Vorsicht gilt beim Passieren von Wehranlagen, Brückenpfeilern und dergleichen.

Für Strandboote, Luftmatratzen, aufblasbare Tiere, Inseln und ähnliches:

  • Name und Adresse des Eigentümers oder Halters müssen gut sichtbar angebracht werden.
  • Fahrten auf dem See ab 150 Meter Entfernung vom Ufer sind nur mit einem registrierten Begleitboot erlaubt.

Generell ist eine Motorisierung der aufgezählten Boote oder Wassersportgeräte verboten. Wie die Polizei mitteilt, müssen Personen, die sich nicht an die geltenden Bestimmungen halten, mit einer Ordnungsbusse oder Anzeige rechnen.

Die Luzerner Polizei hat ein Video mit den entsprechenden Erklärungen veröffentlicht:

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