Kulturfans dürfen sich freuen

Diese neuen Regeln gelten für Grossanlässe in Luzern

Informierte am Mittwoch vor den Medien über die neuen Regeln: Der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf. (Bild: bic)

Am Mittwoch stellten der FC Luzern und das KKL ihre Schutzkonzepte beim Kanton Luzern vor. Ab Oktober dürfen wieder mehr als 1000 Leute Konzerte und Fussballspiele besuchen – unter bestimmten Auflagen.

Ab dem 1. Oktober 2020 sind in der Swissporarena und im KKL Luzern wieder Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmenden möglich. Die beiden Grossveranstalter, der FC Luzern sowie das KKL Luzern, haben die notwendigen Schutzkonzepte in intensiver Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement erarbeitet. Der Kanton hat diese Schutzkonzepte mittlerweile bewilligt.

KKL darf die Ränge füllen – mit Maskenpflicht

Rund ein halbes Jahr ist es her, seit der Betrieb in der Swissporarena sowie im KKL Luzern zum Erliegen kam. «Zuerst konnten wir gar keine Veranstaltungen mehr durchführen», sagte KKL-CEO Philipp Keller. Danach waren erste Konzerte mit maximal 300 Personen möglich, derzeit liegt die Obergrenze bei 1000 Personen. «Umso mehr freuen wir uns, dass ab Oktober in unserem wunderbaren Konzertsaal wieder alle verfügbaren Plätze besetzt werden können.» Hierzu hat das KKL Luzern ein umfassendes Schutzkonzept ausgearbeitet. Es beruht auf den folgenden drei zentralen Säulen:

  • Ab Eintritt in den Konzerttrakt (Konzertsaal bzw. Luzerner Saal) und bis zum Austritt gilt eine Maskenpflicht – auch während den Konzerten.
  • Personenflüsse werden durch frühzeitige Saalöffnung, gestaffelten Auslass aus dem entsprechenden Trakt und den Verzicht auf Konzertpausen und Barbetrieb im Konzerttrakt sichergestellt.
  • Für das Contact Tracing werden die Daten aller Besucherinnen und Besucher erfasst. Die Tickets sind personalisiert auf den jeweiligen Sitzplatz ausgestellt.

Numa Bischof Ullmann, Intendant des Luzerner Sinfonieorchesters, zeigt sich erfreut, dass die Konzertsaison am 14. Oktober 2020 wiederaufgenommen werden kann: «Es ist für uns existentiell, vor vollem Saal zu spielen und unsere treuen Abonnentinnen und Abonnenten vollständig berücksichtigen zu können. Gleichzeitig muss die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden und des Publikums höchste Priorität haben. Wir sind überzeugt, dass dies mit dem Schutzkonzept des KKL Luzern gewährleistet ist.» Numa Bischof Ullmann weist zudem darauf hin, dass die Abonnentinnen und Abonnenten eine hochwertige Schutzmaske mit Membraneinsatz erhalten.

FC Luzern: Jeder zweite Sitzplatz bleibt frei

Philipp Studhalter, Präsident des FC Luzern, ist dankbar, dass wieder mehr Leben in die Swissporarena zurückkehrt. «Wir sind uns aber der Verantwortung bewusst, die wir als FC Luzern übernehmen.» Um der Verantwortung gerecht zu werden, habe man zusammen mit dem Kanton «ein gutes und umsetzbares Schutzkonzept» ausgearbeitet. Dieses umfasst folgende Punkte:

  • Im Stadion und in der Vorzone gilt eine ausnahmslose Maskenpflicht.
  • Es gilt eine Abstandsregelung, jeder zweite Sitzplatz (mit Ausnahme des Hospitality-Bereichs) bleibt frei.
  • Stehplätze gibt es bis auf Weiteres nicht.
  • Für den Zugang zum Stadion gibt es ein Lenksystem. Besucher werden so früh wie möglich in den für sie bestimmten Sektor geleitet.
  • Bis auf Weiteres sind nur Abo-Card-Besitzer als Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Im Hinblick auf das Contact Tracing erhalten diese eine neue Karte, die den Zugang zum Stadion nach einer Personenidentifikation ermöglicht.

Allgemein: 100-Personen-Regel bleibt

Seit dem 17. Juli sind in Luzerner Restaurants, Clubs und Bars maximal 100 Personen erlaubt. Diese Einschränkung gilt dann, wenn die Konsumation nicht ausschliesslich an einem festen Sitzplatz erfolgt, oder der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann bzw. keine andere geeignete Schutzmassnahme möglich ist. An öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern, an denen das Einhalten der Schutzmassnahmen nicht möglich ist, muss eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen erfolgen.

Die Kontaktdaten sind dabei pro Sektor zu erheben. Daran wird sich auch nach dem 1. Oktober nichts ändern. «Aufgrund der steigenden Fallzahlen gibt es in der heutigen Situation keinen Grund, die geltende Allgemeinverfügung im Kanton Luzern anzupassen. Sie hat so lange Gültigkeit, wie sie notwendig ist. Diese Notwendigkeit überprüfen wir regelmässig im Kantonalen Führungsstab», sagte Vinzenz Graf, Chef des Kantonalen Führungsstabs (KFS).

Alarmkonzept mit verschiedenen Phasen

Vinzenz Graf stellte auch das «Alarmkonzept Pandemieverlauf für den Kanton Luzern» vor. Dieses enthält verschiedene Phasen – unterteilt von grün bis rot. Je nach Phase gibt es Überlegungen zu möglichen Massnahmen. Das neue Konzept dient dem Führungsstab als Orientierung. «Das Alarmkonzept alleine ist nicht massgebend für die Anordnung von Massnahmen», betonte Vinzenz Graf; nach wie vor sei die Berücksichtigung zahlreicher Faktoren und natürlich Augenmass gefragt.

«Ein wichtiges Beurteilungskriterium ist insbesondere die Auslastung der Bettenkapazitäten in den Spitälern.» Auch hier verfügt der Kanton Luzern über einen entsprechenden Plan, der von Phase A mit genügend Kapazitäten für COVID-19- und andere Patienten bis zur Phase F reicht. Die letzte Phase steht für eine Überlastung der COVID-19-Kliniken und damit einhergehend für den Aufbau des Notspitals (Medical Center Luzern).

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