Nur noch sieben statt zehn Tage

Diese Quarantäne-Regeln gelten in Zug ab Montag

Ab Montag muss nur noch in Quarantäne, wer mit jemandem zusammenlebt, der positiv auf Corona getestet wurde. (Bild: Adobe Stock)

Kanton Zug ändert die Quarantäne-Regeln. Eine solche wird im Fall eines positiven Corona-Test-Erbenis nur noch für Haushaltsangehörige und sehr enge Kontakte angeordnet. Die Dauer wird auf sieben Tage reduziert

Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird im Kanton Zug gemäss den Empfehlungen des BAG angepasst und vereinfacht, wie es in einer Mitteilung vom Samstag heisst. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben.

Ausgenommen von der Quarantäne sind ab Montag neu Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrischimpfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Personen, welche in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.

Änderung des Quarantäne-Regeln wegen Omikron

Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor zehn Tage. «Die Omikron-Variante führt schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, welche diese Anpassungen bei den Quarantäneregelungen nötig machen», heisst es in der Mitteilung weiter. Mit der neuen Quarantäne-Regelung in Zug sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden.

Das Contact Tracing des Kantons Zug wird weiterhin alle angesteckten Personen innert 24 Stunden nach Ansteckungsnachweis per SMS informieren. «Die angesteckten Personen erhalten mit dieser Nachricht Verhaltungsanweisungen und werden gebeten, die engen Kontaktpersonen zusam-menzustellen, um so die Arbeit des Contact Tracing zu vereinfachen», wird Kantonsarzt Rudolf Hauri zitiert.

Kontaktpersonen ausserhalb des Haushalts müssen sich zwar nicht mehr in Quarantäne begeben, ihnen wird aber nach wie vor empfohlen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken sowie sich 4-7 Tage nach dem Kontakt zu einer infizierten Person testen zu lassen.

National einheitliche Regelung wünschenswert

Das Vorgehen des Kantons Zug erfolgt in Absprache mit dem BAG sowie den anderen Zentralschweizer Kantonen. «Um die neue Regelung klar zu kommunizieren und Verwirrung zu vermeiden, ist eine möglichst rasche Anpassung der Quarantäneregelung auf Bundesebene wünschenswert», so Landammann Martin Pfister. Ähnliches hatte schon sein Luzerner Amtskollege Guido Graf gefordert (zentralplus berichtete).

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Opi Kron
    Opi Kron, 01.01.2022, 16:08 Uhr

    Interessant… Taiwan hat soeben entschieden die Quarantäne nicht zu verkürzen da alle bisherig Untersuchten Omikron-Infizierte nach 8 Tagen noch ansteckend waren – einige blieben es sogar 12 Tage lang. Unsere Regierung bleibt einer Erklärung schuldig wieso sich das Virus in der Schweiz anders verhalten sollte?

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    • Profilfoto von F
      F, 01.01.2022, 18:10 Uhr

      Die Isolation von Infizierten bleibt weiterhin zehn Tage.

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      • Profilfoto von Opi Kron
        Opi Kron, 01.01.2022, 19:16 Uhr

        Wenn Quarantierte in der Schweiz nicht getestet werden bringt das ja nicht viel.

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