Strafanzeigen gegen Regierungsrat

Diese Fragen will der Zuger Heilmittelinspektor nicht beantworten

Ludek Cap wirft einem Zuger Arzt Verstösse gegen das Heilmittel-, Betäubungsmittel- und Gesundheitsgesetz vor. (Symbolbild: Michal Jarmoluk, Pixabay)

Ludek Cap behauptet, die Gesundheitsdirektion habe ihn an der Inspektion einer Zuger Arztpraxis hindern wollen. Mit seinen Vorwürfen hat er sich an die Öffentlichkeit gewandt. Unbequeme Fragen dazu beantwortet er aber nicht.

Der Zuger Heilmittelinspektor ist ein gefragter Mann. «Die Gesundheit der Bevölkerung wird aufs Spiel gesetzt», verkündete er am 11. August. Weil Regierungsrat Martin Pfister und Kantonsarzt Rudolf Hauri ihn an einer Kontrolle hätten hindern wollen, habe er gegen die beiden Strafanzeigen eingereicht (zentralplus berichtete).

Seither ist Feuer im Dach. 40 Artikel in elf verschiedenen Zeitungen sind seither über den Knatsch in der Gesundheitsdirektion erschienen. Sogar im Fernsehen äusserte Ludek seine Vorwürfe.

Einige Fragen blieben bislang aber dennoch offen – und Cap ist scheinbar nicht gewillt, sich diesen zu stellen.

Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme bat der Heilmittelinspektor um eine schriftliche Zustellung der Fragen. Nachdem er versprach, diese zu beantworten, liess er die vereinbarte Frist zweimal verstreichen – und reagierte schliesslich gar nicht mehr. Weder telefonisch noch per Mail liess er sich erreichen.

Waren ihm die Fragen zu unbequem?

Wie zentralplus weiss, suchte Cap Anfang August aktiv den Kontakt zu den Medien und wandte sich mit seinen Vorwürfen ganz direkt an die lokale Presse. Während er seither Medienanfragen der Konkurrenz ausführlich beantwortete (zentralplus berichtete), hüllte er sich gegenüber zentralplus in Schweigen.

Ob ihm die Fragen nicht genehm waren, ist nicht bekannt. Er äusserte sich auch auf Nachfrage nicht zu den Gründen der Ungleichbehandlung der verschiedenen Medienportale.

Welches Motiv sollte Martin Pfister haben?

Gerne hätte zentralplus von Ludek Cap beispielsweise gewusst, welchen Grund der Gesundheitsdirektor gehabt haben könnte, den Heilmittelinspektor an seiner Arbeit zu hindern. Doch welche Verbindung Ludek zwischen dem besagten Arzt und Martin Pfister vermutet, bleibt vorerst sein Geheimnis.

Genau wie eine andere Frage, die zentralplus umtreibt: Warum hat Ludek Cap sich entschieden, den Konflikt mit seinen Vorgesetzten derart in die Öffentlichkeit zu tragen?

Warum ging Ludek Cap an die Öffentlichkeit?

Bereits seit 2014 gibt es im Kanton Zug eine Meldestelle für Whistleblowing. Sie wurde geschaffen, damit Mitarbeitende Missstände innerhalb der kantonalen Verwaltung – beispielsweise die Gefährdung der Bevölkerung durch das Unterbinden von Kontrollen – melden können.

Wer das tut, hat nichts zu befürchten. Die Meldungen werden vertraulich behandelt. Explizit sind Mitarbeiterinnen aufgerufen, sich zu melden, wenn Kollegen oder Vorgesetzte mutmasslich strafbare Handlungen begehen.

Der Heilmittelinspektor stellte nicht nur selbst Strafanzeige, sondern wandte sich auch aktiv an die Presse. Ob er vorher versucht hat, die Angelegenheit über die Ombudsstelle zu klären, wollte er zentralplus nicht sagen. Und die Ombudsstelle selber darf sich dazu nicht äussern.

Droht dem Heilmittelinspektor selber Ungemach?

Grundsätzlich untersteht der Heilmittelinspektor dem Amtsgeheimnis und hat eine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Das bedeutet, er darf keine Informationen nach aussen tragen, die geheim sind. Dies dürfte der Hauptgrund für die sofortige Freistellung sein (zentralplus berichtete).

Bei der Verletzung des Amtsgeheimnisses handelt es sich um ein Offizialdelikt. Das heisst, die Behörden müssen von sich aus aktiv werden, wenn sie davon Wind bekommen. Ob das vorliegend der Fall sein wird, ist unklar.

Folgen weitere Anzeigen?

Die Staatsanwaltschaft ist derzeit dabei, den Fall zu prüfen. Sie hat noch nicht entschieden, ob sie gegen Martin Pfister und Rudolf Hauri überhaupt ein Strafverfahren eröffnen oder eine Nichtanhandnahme verfügt (zentralplus berichtete). Bei dieser Vorprüfung wird wohl auch eine allfällige Amtsgeheimnisverletzung seitens Ludek Cap ein Thema sein.

Derweil geistert das Gerücht durch Zug, dass der Heilmittelinspektor noch zwei weitere Strafanzeigen eingereicht habe. Die Strafverfolgungsbehörden können dies derzeit aber (noch) nicht bestätigen. Es ist demnach unklar, an wen sich die erneuten Vorwürfe richten.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Freddy Obrist
    Freddy Obrist, 23.08.2020, 12:23 Uhr

    Was soll jetzt bitte dieser Artikel? Plötzlich ist der Whistleblower der schuldig Kerl… sind wir etwa in den USA?

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 24.08.2020, 13:54 Uhr

      Vielen Dank für die Rückmeldung auf den Artikel. Für mich persönlich ist es noch zu früh, sich ein Bild von dieser Angelegenheit zu machen. Was haben wir bislang? Drei Strafanzeigen. Eine gegen den Arzt, eine gegen den Kantonsarzt und eine gegen den Gesundheitsdirektor. Für alle drei gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht einmal entschieden, ob sie in der Sache überhaupt ein Strafverfahren eröffnen wird. Zu den Vorwürfen äussern können sich die Beschuldigten nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. So eine Konstellation birgt immer die Gefahr einer medialen Vorverurteilung. Um so wichtiger finde ich, die Person kritisch zu befragen, die sich an die Öffentlichkeit gewandt hat. Was sind die Beweggründe? Was sind mögliche Motive? Warum ging jemand an die Öffentlichkeit? Wenn man darauf Anworten hat, sieht man, in welchem Zusammenhang die Vorwürfe stehen. Das kann einen Sachverhalt auch in einem anderen Licht erscheinen lassen. In diesem Fall blieben die Fragen leider unbeantwortet.

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