Strandbad-Erweiterung rückt in greifbare Nähe

Die Zuger Oesch-Wiese wird jetzt enteignet

Die Oeschwiese soll künftig zum erweiterten Strandbad werden. Mit dieser Idee ist die SVP nicht glücklich. Sie findet, hier könnte ein Hallenbad entstehen. (Bild: wia)

Neuigkeiten zur Strandbad-Erweiterung in Zug! Nachdem sich die Grundeigentümer der Oesch-Wiese und die Stadt über den Kaufpreis für das Grundstück nicht einigen konnten, hat die Stadt Zug die formelle Enteignung eingeleitet.

Das Zuger Strandbad platzt schon seit einigen Jahren aus allen Nähten. Bei der Ortsplanungsrevision von 2009 beliess der Stadtrat deshalb die rund 9’500 Quadratmeter grosse Oesch-Wiese am See in der Zone des öffentlichen Interesses, um das Strandbad am Chamer Fussweg erweitern zu können. Und das fanden die Grundeigentümer der Wiese gar nicht lustig. Sie reichten gegen die bereits seit 1975 bestehende Zonierung zuerst beim Regierungsrat, dann beim Verwaltungs- und schliesslich beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Das Enteignungsverfahren wird eingeleitet

Das Bundesgericht wies die Beschwerde im März 2015 ab und folgte den Argumenten der Stadt, wonach an der Oesch-Wiese zur Erweiterung des Strandbades ein grosses öffentliches Interesse besteht. Die Stadt nahm umgehend mit den Grundeigentümern Kaufverhandlungen auf. Diese verliefen ergebnislos. Deshalb hat der Stadtrat von Zug nun bei der Schätzungskommission des Kantons Zug das Begehren um Einleitung des Enteignungsverfahrens gestellt. Dieses betrifft die Wiese und das vor dem Grundstück im See stehende Boots- und Badehaus.

Mit der Oesch-Wiese kann die Fläche des bestehenden Strandbades mehr als verdoppelt werden. Einen möglichst grossen Teil der Fläche soll die Bevölkerung aber nicht nur im Sommer als Strandbad, sondern das ganze Jahr über auch zur Naherholung nutzen können. Zudem soll der Seeuferweg, welcher heute beim Hafen unvermittelt endet, bis zum Chamer Fussweg verlängert werden.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

So entsteht eine durchgehende, attraktive Fussgängerverbindung vom Landsgemeindeplatz bis zu den Naturschutzgebieten im Choller. Parallel zum Enteignungsverfahren werden nun die Planungen für die Erweiterung des Strandbads vorangetrieben.

«Die formelle Enteignung ist immer noch anfechtbar. »

Karl Kobelt, Zuger Finanzchef

Der Stadtzuger Finanzchef Karl Kobelt sagt zu den getroffenen Massnahmen: «Weil die Landeigentümer und die Stadt zu keiner Einigung gekommen sind, wird nun die Schätzungskommission die formelle Enteignung vornehmen. Es gibt eine Einigungsverhandlung.» Dass es doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könne, sei somit nicht ausgeschlossen.

Maximal noch drei Jahre Verzögerung

Wann genau die effektive Strandbad-Erweiterung vorgenommen werden kann, sei laut Kobelt derzeit schwierig zu sagen. «Die formelle Enteignung ist immer noch anfechtbar. So können die Landbesitzer den Fall ans Verwaltungs- und im schlimmsten Fall vor Bundesgericht ziehen.

Damit würde sich die Erweiterung des Strandbads wohl noch um etwa maximal drei Jahre verzögern.» Kobelt hofft jedoch noch immer auf die Einsicht der Grundeigentümer. Er sagt: «Es muss ja auch im Interesse der Besitzer sein, dass die Übertragung des Eigentums nicht ewig dauert.»

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon