Leserbrief zur Abstimmung der reformierten Kirche

«Die Volkswahl der reformierten Pfarrpersonen ist ein alter Zopf»

«Die Leute überlegen sich zweimal, ob sie den Bus nehmen»: VBL-Direktor Norbert Schmassmann.

(Bild: zvg)

Norbert Schmassmann, Mitglied Synode der reformierten Kirche Luzern und Direktor der VBL, empfiehlt ein Ja zum neuen Personalgesetz der reformierten Kirche Luzern. In seinem Leserbrief sagt er warum.

Als überzeugter Befürworter des neuen und zeitgemässen Personalgesetzes der reformierten Kirche Luzern möchte ich am bekannten reformierten Slogan «selber denken» anknüpfen. Wer «selber denkt», möchte gerne auch «selber wählen». Doch gerade dies wird bei einer «Volkswahl» der Pfarrpersonen in der Praxis nie möglich sein.

Denn die im Vorfeld eingesetzten Pfarrwahlkommissionen werden auch in Zukunft immer nur Einerkandidaturen unterbreiten. Kein Pfarrer möchte sich an einer Kirchgemeindeversammlung in Konkurrenz zu weiteren Kandidaten aufgrund eines Zufallsmehrs «verheizen» lassen.

Kommt hinzu, dass an Kirchgemeindeversammlung immer nur ein bis zwei Prozente der Kirchenmitglieder kommen. Dies wäre eine wahrhaft schwache demokratische Legitimation für die Wahl eines Pfarrers, der – wenn er ehrlich ist – gar nicht seinen Wählerinnen und Wählern verpflichtet sein will, sondern einzig dem «Wort Gottes», dem «Evangelium», seinem «persönlichen Glauben» oder «eigenen Gewissen».

Pfarrpersonen sind keine Politiker, die vom Volk in Kampfwahlen gewählt werden müssen. Die viel beschworene Volkswahl der reformierten Pfarrpersonen ist ein alter Zopf.

Das neue Personalgesetz der reformierten Kirche behandelt alle kirchlichen Personalkategorien «gleich» – natürlich nicht in Bezug auf den Lohn, aber in Bezug auf die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses, wie dies aufgrund der erfolgten Abschaffung des Beamtenstatus für Pfarrpersonen rechtlich absolut korrekt ist. Dies wiederum ist eine logische Folge der mit 96 Prozent Zustimmung bereits angenommen neuen Kirchenverfassung.

Aus diesem Grund empfehle ich den reformierten Kirchenmitgliedern, dem neuen und zeitgemässen Personalgesetz am 9. Dezember 2018 überzeugt zuzustimmen.

Norbert Schmassmann, Mitglied Synode der reformierten Kirche Luzern

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