Zuger müssen sich nicht mehr registrieren

Die Steuererklärung kannst du online noch einfacher einreichen

Bisher brauchte es im Kanton Zug für die elektronische Einreichung der Steuererklärung ein Zuglogin und eine elektronische Unterschrift. Das ist jetzt nicht mehr nötig. (Symbolbild: les)

Wegen des Coronavirus könnte es bei den Steuerrechnungen zu Verzögerungen kommen. Deswegen hat der Zuger Regierungsrat beschlossen, dass die Zugerinnen und Zuger ihre private Steuererklärung jetzt noch einfacher einreichen können. Ab sofort ist keine vorgängige Registrierung und keine elektronische Unterschrift mehr nötig.

Bisher brauchte es im Kanton Zug für die elektronische Einreichung der Steuererklärung ein Zuglogin und eine elektronische Unterschrift. Das ist jetzt nicht mehr nötig.

Denn die aktuelle Corona-Situation bringt für die Steuerverwaltung «erhebliche betriebliche Einschränkungen mit sich» – insbesondere im Scanning von Steuererklärungen auf Papier, schreibt die Finanzdirektion des Kantons Zug in einer Mitteilung.

Corona-bedingte Verzögerungen vermeiden

Die vom Bundesamt für Gesundheit verordneten Abstandsvorschriften führen im internen Scan-Center zu Schwierigkeiten, weil die Anzahl der Mitarbeitende im Büro beschränkt ist. Hinzu kommt, dass die Steuerverwaltung auf Mitarbeitende, die wegen Kinderbetreuungs-, anderweitigen Unterstützungsaufgaben oder infolge Risikofaktoren verzichten muss.

Dies beeinträchtige die Effizienz beim Scanning von physisch eintreffenden Steuererklärungen und bei der anschliessenden elektronischen Weiterbearbeitung «erheblich», wie es heisst. Finanzdirektor Heinz Tännler gibt zu bedenken: «Ohne rasches Handeln besteht in den kommenden Monaten das Risiko unzumutbarer Verzögerungen für die Zugerinnen und Zuger bei ihren Steuerveranlagungen und -rechnungen.»

Online-Einreichung massiv erhöhen

Seit Frühling 2018 können mit Zuglogin Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden. Derzeit werden so rund zehn Prozent der privaten Steuererklärungen eingereicht. Um diese Online-Einreichungsquote zu erhöhen, setzt der Regierungsrat nun auf ein vereinfachtes Einreichungsverfahren.

Und diese soll nicht nur einfach, sondern auch sicher sein. Um dies erreichen zu können, ist die Online-Einreichung der privaten Steuererklärung künftig ohne vorgängige Registrierung und ohne elektronische Unterschrift möglich. Für erweiterte Dienste, die höhere Anforderungen an die Identifikation stellen (beispielsweise Zugriff auf eingereichte Vorjahresdaten oder die Abfrage bisheriger Zahlungen), bleibt Zuglogin bestehen.

Wesentliche Vereinfachung für Steuerpflichtige

Künftig genügt es bei der Online-Einreichung die auf dem Steuererklärungsformular links oben aufgedruckte achtstellige Personennummer (Pers ID) und die rechts oben über dem Barcode aufgedruckte zehnstellige Geschäftsfall-Nummer einzugeben.

Die vereinfachte Einreichung erfolge über die bereits bestehende IT-Infrastruktur. Die erfolgreiche Einreichung der Steuerklärung wird automatisch per E-Mail rückbestätigt. Eine elektronische Unterschrift ist, wie in anderen Kantonen, nicht mehr erforderlich.

Der Download von eTax sowie weitere Informationen findest du hier.

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