1.1 Millionen Franken Mehreinnahmen erhofft

Die Stadt Zug erhöht die Parkplatzgebühren

Die Parkplätze in der Stadt Zug werden an Sonn- und Feiertagen wieder gratis.

(Bild: jal)

Die Stadt Zug spart – und erhöht die Gebühren. Die sind in den letzten Jahren nicht der Teuerung angepasst worden. Das Programm «Sparen und Verzichten II» ändert dies nun. Betroffen sind neben Parkplatzgebühren unter anderem auch die Preise für die Nutzung des öffentlichem Raums.

Die Stadt Zug sagt es klipp und klar, wenn sie die Leistungen zurückfährt: Das Projekt «Sparen und Verzichten II» trägt seine Früchte unter anderem bei den Gebühren.

Ab 1. Januar 2018 werden diese erhöht, schreibt der Stadtrat. Damit soll die öffentliche Rechnung der Stadt um 1.1 Millionen Franken pro Jahr entlasten werden.

Parkplatzgebühren decken Unterhalt nicht

Insgesamt seien die heutigen Gebühren nicht kostendeckend, fasst die Stadtregierung die derzeitige Situation zusammen. Sie seien weitgehend über Jahrzehnte weder der Teuerung noch anderen Umständen angepasst worden. Das soll sich nun ändern.

Besonderen Handlungsbedarf gibt es bei den Parkplatzgebühren: Diese sind laut der Regierung so niedrig, dass die Stadt über die letzten zehn Jahre zwei Millionen Franken zu wenig eingenommen hat, um die Kosten für deren Unterhalt zu stemmen.

«Die Parkraumbewirtschaftung wird jährlich mit Steuergeldern quersubventioniert», erklärt der Stadtrat. Trotzdem würden die Erhöhungen moderat ausfallen. Teilweise blieben die Tarife sogar gleich, zum Beispiel bei den Langzeitparkplätzen.

Vereine und Kirche kommen günstiger weg

Die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums bemessen sich in Zukunft nach der Art einer Veranstaltung. Ist sie kommerzieller Natur findet ein Ticketverkauf statt, kommt ein höherer Tarif zur Anwendung als bei einer gemeinnützigen Veranstaltung.

Eine dritte Kategorie sind Anlässe von Quartiervereinen, Nachbarschaften, Kirchgemeinden, Zünften oder Veranstaltungen, die im Auftrag der Stadt Zug durchgeführt werden. Diese profitieren von tiefen oder wegfallenden Gebühren.

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