Trotz Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts

Die Spitex wünscht sich, auf der Busspur dem Stau zu entfliehen

Über 50 Autos setzt die Spitex des Kantons Zug neben den E-Bikes für Kundenbesuche ein. Und bleibt entsprechend oft im Stau stecken. (Bild: zvg)

Das Behindertentaxi-Unternehmen Tixi Taxi wollte sich die Mitbenützung von Busspuren gerichtlich erkämpfen. Das ist gescheitert. Andere Organisationen von öffentlichem Interesse geben die Hoffnung nicht auf.

Auf der 850 Meter stadtauswärts gelegenen Chamerstrasse dürfen private Taxis seit 2007 die Busspur mitbenützen. Der Behindertenfahrdienst Tixi Taxi wollte dies auch, um nicht länger im häufigen Stau festzustecken.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat eine entsprechende Beschwerde im letzten November allerdings abgeschmettert. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Streit schon mehrere Jahre angedauert.

Entscheid nicht diskriminierend

Als die Kantonsregierung Tixi Taxi die Benützung der Busspur mehrfach verbot, beschwerte sich die Firma beim Verwaltungsgericht und argumentierte, dies verstosse gegen das Behindertengleichstellungsgesetz. Die Richter entschieden anders.

Weil das Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen wurde, ist der Knatsch um die Mitbenützung von Busspuren in Zug nun vom Tisch – vorerst zumindest. Denn andere Organisationen, die Dienstleistungen im öffentlichen Interesse erbringen, haben ebenfalls den Wunsch, im stauverseuchten Zug schneller vorwärtszukommen.

Zum Beispiel die Spitex des Kantons Zug. Sie ist zum Teil auf E-Bikes unterwegs, unterhält aber auch einen Fahrzeugpark von gut 50 Autos. Für ihre Einsätze wird die Organisation von den Krankenkassen entschädigt, nicht aber für die Anreise zu den Kunden. Dafür wird sie von den elf Zuger Gemeinden bezahlt, mit denen sie eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat.

Lange Wege werden in Kauf genommen

«Im Gegenzug haben wir Versorgungspflicht und nehmen alle Aufträge wahr», sagt Geschäftsführerin Carina Brüngger. Auch solche mit langen Wegzeiten oder von sehr kurzer Einsatzdauer. «Gerade daher käme es uns sehr entgegen, wenn wir in der Stadt bei Stau die Busspuren nutzen dürften», formuliert sie ihr Anliegen.

«Den Kantonen kommt bei der Verkehrsplanung ein beträchtlicher Gestaltungsspielraum zu.»

Verwaltungsgericht des Kantons Zug

Von einem konkreten Antrag der Spitex sei ihm nichts bekannt, sagt Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP). «Aber es ist klar, dass der Raum auf einigen Strassen sehr eng ist. Auch verschiedene Kurierdienste, Notärzte und andere haben ein Interesse, auf Busspuren schneller voranzukommen.»

Vorentscheidung für andere?

Doch die Regierung möchte den Kreis der bevorteilten Verkehrsteilnehmer auf der einzigen öV-Fahrspur, die im Kanton Zug von Taxis mitbenutzt werden darf, klein halten.

Chamerstrasse in Zug: Bislang der einzige Strassenabschnitt im Kanton, auf dem nicht nur Busse die Busspur befahren dürfen. (Bild: mam)

Sie befürchtete – unter anderem – eine präjudizierende Wirkung, wenn sie die Tixi Taxis auf die Busspur gelassen hätte. Und wurde in ihrer Sichtweise auch von den Verwaltungsrichtern bestätigt.

Mit politischem Willen ginge vieles

Dennoch wäre es der Politik im Grundsatz möglich, Spitex, Notärzte oder Tixi Taxis auf Busspuren zuzulassen, sofern es die Sicherheit nicht tangiert.  Laut Strassenverkehrsgesetz können Kantone und berechtigte Gemeinden Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs auf den Strassen ihres Gebiets erlassen.

«Bei der Verkehrsplanung und der Umsetzung kommt den Kantonen im Rahmen ihrer Strassenhoheit ein beträchtlicher Gestaltungsspielraum zu», schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil und stellt fest: «Unbestritten ist, dass der zuständigen Behörde ein erhebliches Ermessen eingeräumt wird.»

Zug ist ein restriktiver Kanton

Um die restriktive Haltung der Zuger Behörden zu verstehen, muss man gut 15 Jahre in der Zeit zurückgehen. Damals wurden – wie andernorts auch – Rufe von Taxiunternehmern laut, die Busspuren mitbenutzen zu können. Eine Petition fürs ganze Kantonsgebiet wurde lanciert; eine Gruppe bürgerlicher Kantonsräte setzte sich für das Anliegen ein. Allerdings erfolglos.

Dass doch noch eine minimale Bewegung in der Sache entstand, lag an der Stadt Zug, die sich dem Anliegen gegenüber aufgeschlossener zeigte. Als der Abschnitt der Chamerstrasse für Taxis freigegeben wurde, war dies ein Entscheid des Stadtrates. Der Kanton, der mittleriweile die alleinige Zuständigkeit für solche Bewilligungen hat, änderte ihn nicht, weil seither nie irgendwelche Probleme mit der Doppelbenutzung der Busspur aufgetreten sind.

Viele Busspuren kamen nicht in Betracht

Pech – denn es wäre es wohl Erfolg versprechender, wenn Spitex und Ärzte ihre Verkehrswünsche auch bei der Stadt deponieren könnten. Wobei zu bedenken ist, dass bereits vor zehn Jahren nur ein einziges Strassenstück als geeignet für eine Doppelbenützung anerkannt wurde – eben die Chamerstrasse zwischen Allmend und Letzi.

Die Behörden hatten aber viele Busspuren evaluiert. Gegen eine Mehrfachbenützung sprachen in allen anderen Fällen Sicherheitsbedenken oder zu starker Busverkehr, wie Stadtrat Andreas Bosshard (CSP) damals in den Medien erklärte.

Und man befürchtete ein Durcheinander, da Busse Verkehrssignale beeinflussen können, um den Vorrang zu erhalten, Taxis und andere Fahrzeuge, die ebenfalls auf der Busspur fahren sollten, können das nicht.  

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1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 13.02.2020, 11:10 Uhr

    Ich muss meiner Schwester recht geben aber wenn die Behörden nicht wollen, dann hilft nichts, die sind oft sturer als der Papst. Mit Vernunft erreicht man dann nicht das Geringste

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