«Die öffentlich-zugängliche Nutzung wird missachtet»

Das Salesianum steht wieder vor einem Richtungsentscheid. Am 28. Februar stimmen die Stadtzuger darüber ab, ob die Alfred Müller AG den Hang und den Gemüsegarten und den Basketballplatz überbauen darf. Heinz Müller ist ganz klar dagegen, wie er in seinem Leserbrief kundtut.

Leserbrief:

Im §53 der Zuger Bauordnung steht an erster Stelle: «Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Salesianum ist für öffentlich zugängliche Nutzungen wie Schulen, Kultur usw. und Wohnen bestimmt.» Im Mittelpunkt des Bebauungsplanes müsste daher das Kernstück Salesianum stehen. Die Zukunft dieses Ensembles muss gesichert werden. Ohne einen Plan und eine festgesetzte Strategie für die Nutzung dieser historischen Gebäudegruppe darf nichts gebaut werden. Das zur Verfügung stehende Grundstück muss je nach zukünftigem Nutzungszweck geeignete Annexbauten erlauben.

Darum ist es völlig unbegreiflich, dass nun das ganze Grundstück mit Wohnblocks verstellt werden soll und keine Baulandreserve ausgeschieden wird. Nicht einmal für das bestehende Gebäude gibt es einen Plan. Oder will man einfach nicht zugeben, dass man gar keine öffentliche Nutzung anstrebt? Geht es einmal mehr darum die maximale Rendite zu erreichen? Will man hier die Zuger Bevölkerung wieder über den Tisch ziehen?

Erinnern wir uns doch an den Bau der neuen Eishalle. Das Volk wollte eigentlich nur ein neues Eisstadion. Bestandteil des Bebauungsplans war aber auch der Verkauf des Bossard Areals, sowie die Realisierung des Uptown Hochhauses. Dem Volk versprach man, mit dem Arenaplatz werde ein öffentlich zugänglicher Ort als Ersatz für das Bossard Areal geschaffen. Diese «Asphaltwüste» ist zwar Tatsache geworden. Bei der Realisierung haben Schlaumeier aber dafür gesorgt, dass der Platz mit schweren Lastwagen nicht befahren werden kann.

Die Decke zur darunter liegenden Tiefgarage wurde absichtlich zu schwach ausgelegt. So kann etwa ein Sattelschlepper einer Rockband den Platz nicht befahren und Material abladen. Damit nicht genug. Der Besitzer des Uptowns hat einen auf 30 Jahre lautenden Vertrag über die Beeinflussung der Nutzung des Arenaplatzes. So muss dort ab 22.00 Uhr Ruhe herrschen. Darum wird dieser Ort kaum für öffentliche Veranstaltungen genutzt.

Der Bebauungsplan Salesianum muss in dieser Form verhindert werden. Die öffentliche Nutzung ist in der Bauordnung zwingend vorgeschrieben. Wenn einmal gewohnt wird, will man keine Öffentlichkeit mehr. Nachträglich öffentliche Nutzungen zu definieren und durchzubringen ist kaum möglich. Neben der Verschandelung von Erscheinungsbild und Charakter des ländlich geprägten Grundstückes wird auch die öffentlich zugängliche Nutzung dieser Perle missachtet. Darum «Nein zum Bebauungsplan Salesianum».

Heinz Gross, Zug

zentral+ berichtete mehrfach über das Salesianum:

Endlich öffnen sich die Türen: Ein erster Blick ins Zuger Salesianum Abstimmung! Und da fehlen noch Fakten. Weshalb gibt es noch keine Vision für eine öffentliche Nutzung der alten Gebäudeteile? Geht es nur ums Geldverdienen? Und wie sieht das Gebäude eigentlich von innen aus? Die Eigentümer reden Klartext. (6. Febraur 2016)

Neues Projekt für Zuger Salesianum: Wird im zweiten Anlauf alles besser? Willkürlich und unsachlich: In unüblich klaren Worten bezeichnete das Verwaltungsgericht 2013 die Baupläne für das Salesianum. Nun liegt ein neuer Wurf mit 56 Wohnungen vor. Deutlich abgespeckt, aber wird jetzt auch alles besser?

Zuger Perle: Überbauen, aber wie?: Salesianum kommt wieder vors Volk Warum ist die Debatte um die öffentliche Nutzung im Salesianum so neblig? Das fragt die Linke im Zuger Stadtparlament. Die Bürgerlichen finden: Ist doch alles geklärt. Die Ansichten unterscheiden sich so frappant, dass da etwas nicht stimmen kann. (29. September 2015)

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