Handwerker, Ärzte und Spitex dürfen sich freuen

Die neue Gewerbeparkkarte für alle Zuger Gemeinden ist da

Fürs Zuger Gewerbe wird das Parkregime per Januar vereinfacht. (Bild: Adobe Stock)

Ab Januar gibt es für Zuger Gewerbler eine Parkkarte, die es erlaubt, ein Fahrzeug in allen Gemeinden des Kantons ausserhalb der markierten Parkplätze abzustellen. Das Papier ist allerdings kein Freipass, die bisherigen Regeln nicht mehr einzuhalten.

In verschiedenen Gemeinden des Kantons Zug gibt es nicht immer genügend freie Parkplätze für Personen, die ihr Auto rasch und oft nur für kurze Zeit parkieren müssen. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte auf Hausbesuch, Angestellte der Spitex oder Handwerker, die irgendwo einen Schaden reparieren müssen.

Diesen Personen ist es jedoch erlaubt, auch ausserhalb der markierten Parkfelder zu parken, wenn sie eine entsprechende Bewilligung der Gemeinde kaufen. Diese gibt es für einen, 30 Tage oder für ein ganzes Jahr. Das kann mitunter sehr mühsam sein, da in jeder Gemeinde jeweils eine eigene Karte gekauft werden muss. Deshalb wurde eine Parkkarte für Gewerbetreibende lanciert, die in allen Gemeinden des Kantons gelten soll (zentralplus berichtete).

Parkieren ausserhalb der Parkzonen wird einfacher

Wie die «Zuger Zeitung» am Samstag berichtet, ist es ab dem 1. Januar nun soweit. Somit können Gewerbler aus unterschiedlichen Branchen für 6 Franken pro Tag überall im Kanton Zug auf Trottoirs und anderen Flächen parkieren. Für 60 Franken kann man 30 beliebige Tage auswählen und für 600 Franken steht das Fahrzeug ein ganzes Jahr legal ausserhalb der Parkflächen.

«Die Gemeinde, die den Aufwand des Ausstellens betreibt, bekommt auch die Gebühr», lässt sich Daniel Schriber, Leiter Sicherheit und Umwelt der Gemeinde Hünenberg, von der «Zuger Zeitung» zitieren. Er sieht darin ein Signal dafür, dass es unter den Zuger Gemeinden einen guten Zusammenhalt gibt.

Schriber gibt zu Bedenken, dass die bisherigen Regeln trotz der neuen Parkkarte weiterhin gelten. So müsse beim Abstellen eines Fahrzeugs beispielsweise auch in Zukunft eine Durchfahrt von 3,5 Metern sowie ein Korridor von mindestens 1,5 Metern für Fussgängerinnen gewährleistet sein. Zudem darf ein Auto nur dann abgestellt werden, wenn dies für die Ausführung von arbeiten unerlässlich ist. Auch muss auf der Parkkarte eine Kontaktangabe erkennbar sein, damit man den Halter des Fahrzeugs bei Bedarf erreichen kann.

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