25-Jähriger muss über drei Jahre in Haft

Die minderjährigen Opfer lernte er am Fussballmatch kennen

Unter anderem auf den Toiletten innerhalb der Swissporarena hatte der Täter sexuellen Kontakt mit Minderjährigen.

(Bild: bic)

Wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen wurde ein 25-jähriger Emmer vom Kantonsgericht Luzern verurteilt. Seine Opfer lernte der Verurteilte an seiner Schule oder an FCL-Spielen kennen. Das rechtskräftige Urteil verhängt einen Freiheitsentzug von drei Jahren und sechs Monaten.

Das Kantonsgericht hat letzten Dezember einen 25-jährigen Emmer wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen verurteilt. Dies ist einem Urteil des Kantonsgerichts zu entnehmen. Der Beschuldigte hat im Zeitraum von 2013 bis 2016 mehrfach vorsätzlich mit Knaben von 11 bis 16 Jahren sexuelle Handlungen gehabt, teilweise gegen Geld. Ausserdem hat er mehrfach pornografische Schriften, Bildaufnahmen und Videos, die unter anderem auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigten, an Personen unter 16 Jahren zugestellt und eigens konsumiert.

Kennengelernt hat der Beschuldigte die insgesamt zwölf Opfer vor allem auf der von ihm besuchten Sonderschule oder an FCL-Spielen. Meist tauschten der Beschuldigte und das jeweilige Opfer Handynummern aus, was zu einer vorerst freundschaftlichen Chatunterhaltung führte. Was harmlos begann, führte zu Skype-Gesprächen, wo die Zugeschalteten gleichzeitig masturbierten, oder gar zu persönlichen Treffen, wo es zu sexuellen Handlungen im Bus, auf dem Schulplatz, auf Toilettenanlagen oder am Bahnhof kam.

Insgesamt mit fünf Knaben kam es zu den Handlungen, mit zwölf Minderjährigen wurden pornografische Texte, Bilder und Videos ausgetauscht. Der Beschuldigte gesteht all diese Sachverhalte und sagt aus, dass er die Taten vorsätzlich beging. Er betont jedoch, dass alle Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen geschahen.

Intelligenzminderung diagnostiziert

Aufgewachsen ist der 1993 geborene Täter bei seinem Vater in Littau, der getrennt von seiner ehemaligen Frau lebt. Wie der Täter während des aktuellen Verfahrens aussagte, wurde er selbst im Alter von fünf Jahren von seinem Halbbruder sexuell missbraucht.

Beim Täter ist zudem von einer leichten Intelligenzminderung und Entwicklungsstörung auszugehen, die auf eine Funktionsstörung des Gehirns zurückzuführen ist. Er besuchte längere Zeit eine Sonderschule und arbeitete später in einer Kantine in Luzern. Wegen seiner leichten Einschränkung wird der Beschuldigte mit einer IV-Rente unterstützt.

Der langjährige Fan des FC Luzern besuchte regelmässig die Trainings der ersten Mannschaft, aber auch Spiele weiterer Mannschaften. Bei diesen – oder über gewisse Internetseiten für FC-Luzern-Fans – lernte er mehrere seiner Opfer kennen. Auch einige der später durchgeführten sexuellen Handlungen fanden auf dem Fussballgelände auf der Allmend oder auf den Toiletten der Swissporarena während eines FCL-Spiels statt.

Täter bereits in mehrere Verhandlungen verwickelt

Bereits im Jahr 2013 wurde gegen den damals 20-Jährigen ein Strafverfahren wegen Pornografie eröffnet, das eine Verurteilung sowie eine Betreuung und Therapie nach sich zog. Drei Jahre später wurde der Beschuldigte erstmals festgenommen. Bereits einen Monat später wurde er erneut verhaftet, da er sich nicht an die Auflagen hielt. Unter anderem durfte er sich nicht an gewissen Orten aufhalten oder mit bestimmten minderjährigen Personen in Kontakt treten. Für rund fünf Monate sass er für den Verstoss dieser Auflagen hinter Gittern.

Nach der Entlassung erliess die Staatsanwaltschaft ein Gesuch, auf welches der Beschuldigte ins Massnahmenzentrum überführt wurde, wo er sich seither befindet. Ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten, das 2016 erstellt wurde, zog die Schlussfolgerung, dass von keiner Verminderung der Schuldfähigkeit auszugehen sei. Ausserdem sprach sich der Psychiater wegen der hohen Rückfallgefahr für eine intensive Behandlung in einem stationären Rahmen in einer geschlossenen Klinik aus, in welcher sich der Angeklagte seit Februar 2017 auch befindet.

Zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt

Das Kantonsgericht Luzern verhängt nun zusätzlich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das rechtskräftige Urteil wird jedoch aufgrund des momentanen stationären Aufenthaltes aufgeschoben. Zusätzlich verhängt das Gericht Kontaktverbot zu den Opfern und eine Genugtuungszahlung von insgesamt 2’500 Franken an zwei der Opfer. Die Kosten für das Gerichtsverfahren von insgesamt 45’000 Franken müssen vom Verurteilten übernommen werden.

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