Alkohol- und Tabaktestkäufe

Die meisten halten sich an die Vorschriften

In Zug gelangen Jugendlihe nicht so leicht an Alkohol. (Bild: zvg)

Die Gemeinden Baar, Cham, Hünenberg, Menzingen und Neuheim haben in Kooperation mit dem Amt für Gesundheit und dem Blauen Kreuz in den letzten acht Monaten Testkäufe im Bereich Alkohol und Tabak durchgeführt. Fazit: Wer beim letzten Mal noch verkauft hat, hat sich nun gebessert.

Die Ergebnisse der Testkäufe sind zufriedenstellend, wie die Zuger Gesundheitsdirektion mitteilt. Die Zahlen der Fehlverkäufe im Alkoholbereich liegen leicht unter dem nationalen Durchschnitt, im Tabakbereich liegen sie genau auf der Höhe des nationalen Durchschnittes.

Kaum Fehlverkäufe von Alkohol

Bei den 26 durchgeführten Alkoholtestkäufen gab es in der ersten Testserie lediglich 4 Fehlverkäufe (17 %). Alle fehlbaren Verkaufsstellen haben in der zweiten Serie keinen Alkohol mehr verkauft. 83 % der getesteten Verkaufsstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen von Beginn an eingehalten. Im Vergleich zu den national durchgeführten Alkoholtestkäufen des Blauen Kreuzes, mit einer Fehlverkaufsquote von 26%, haben die fünf Gemeinden im Kanton Zug deutlich besser abgeschnitten.

Tabakfehlverkäufe im nationalen Mittel

Bei den Tabakfehlkäufen liegen die fünf Zuger Gemeinden genau auf der Höhe des nationalen Durchschnitts: bei 19 %. Von den 25 getesteten Verkaufsstellen kam es bei 3 Stellen zu Fehlverkäufen, 81 % der getesteten Verkaufsstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Auch hier haben alle fehlbaren Verkaufsstellen in der zweiten Serie keine Tabakprodukte mehr verkauft.

Gemäss Gesetzgebung dürfen keine Alkoholprodukte an unter 16-Jährige und keine Tabakwaren und Spirituosen an unter 18-Jährige abgegeben werden. Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen sind Testkäufe ein gutes Instrument. Die Testkäufe haben keine strafrechtlichen Konsequenzen zur Folge. Alle kontrollierten Verkaufsstellen werden jedoch nach erfolgtem Testkauf mündlich und schriftlich über das Ergebnis informiert. Dadurch dienen die Testkäufe der Sensibilisierung des Verkaufspersonals zur Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf alkoholischer Getränke und Tabakwaren.

Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabak für Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren so weit wie möglich einzuschränken. Um den Effekt der Testkäufe zu überprüfen, werden diese jeweils in zwei Serien durchgeführt.

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