Nach dem Marschhalt am Bundesplatz Luzern

«Die Mehrheit der Neubauten in diesem Land wird ohne Extrawürste realisiert»

Hat im Namen des Vereins «Stadtbild Luzern» erfolgreich Einsprache gegen das Projekt erhoben: Rechtsanwalt Viktor Rüegg. (Bild: Bildmontage bic)

Das Bauprojekt am Bundesplatz in Luzern wurde unter anderem abgelehnt, weil die Investorin aus wirtschaftlichen Überlegungen ein zu grosses Bauvolumen vorsah und formale Fehler gemacht hat. Viktor Rüegg, Anwalt des Vereins «Stadtbild Luzern», erklärt, warum man sich gegen die Pläne wehrte.

Dass es auf der Brache am Bundesplatz in Luzern zäh vorangeht und der überwucherte Kiesplatz auch noch eine Weile zum Luzerner Stadtbild gehören wird, ist nicht erst seit dieser Woche bekannt. Doch mittlerweile ist Luzern im Ringen um die geplante Überbauung um eine Episode reicher.

Am Mittwoch hiess das Kantonsgericht die Beschwerde des Vereins «Stadtbild Luzern» gegen den geplanten Neubau mit zwei Hochhäusern und 125 Wohnungen gut. Den Einsprecherinnen kam zugute, dass die Stadt Luzern, die das Projekt bewilligt hatte, und die Investorinnen bei der Einreichung des Bebauungsplans beim Kantonsgericht offenbar nicht ganz sauber gearbeitet haben (zentralplus berichtete).

Die Stadt äussert sich nicht

Wie konnte das passieren und wie geht es jetzt weiter? Dazu wollte man sich bei der rechtlichen Abteilung der städtischen Baudirektion auf Anfrage noch nicht äussern. Ebenso wenig dazu, ob es nun eine Zwischennutzung gibt oder zumindest der geplante Veloweg unterhalb des Grundstücks entlang der Geleise vorangetrieben wird. Man sei momentan dabei, das Urteil zu analysieren, heisst es aus dem Stadthaus.

Das Interesse an einer vorübergehenden Nutzung des Areals wäre jedenfalls vorhanden, wie ein Blick in die sozialen Medien zeigt. Andere versuchen es mit einer Prise Zynismus.

Bauherrin ist überrascht

Und wie reagiert man bei der Investorin, der HRS Real Estate AG mit Sitz in Frauenfeld? Mit einer Abfuhr vor dem Kantonsgericht scheint man jedenfalls nicht gerechnet zu haben. «Wir sind insofern überrascht, als das Projekt aus einem umfassenden Wettbewerbsverfahren hervorgegangen ist und von anerkannten Fachleuten als städtebaulich vorzügliche Lösung qualifiziert wurde», schreibt Mediensprecher Thomas Meier auf Anfrage. Das Verdikt nehme man zur Kenntnis und werde es im Detail prüfen, bevor man über das weitere Vorgehen entscheiden werde.

Damit dürfte die Investorin jenen Luzernern aus dem Herzen sprechen, die wollen, dass auf der Brache endlich ein Neubau realisiert wird. Wenig damit anfangen kann man hingegen bei den Einsprechern, die sich seit Jahren gegen Hochhäuser in der Stadt wehren, obwohl das Volk solche an der Urne grundsätzlich befürwortete. Bauten bis zu 35 Meter sind seit 2013 gemäss Bau- und Zonenordung möglich. Warum also der erneute Widerstand und weitere Monate oder gar Jahre mit der Brache mitten in der Stadt?

Hochhaus ja – aber nicht so

«Das städtische Stimmvolk hat einem Hochhaus von maximal 35 Meter unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zugestimmt. Diese Rahmenbedingungen – so etwa der bundesrechtlich auch der Stadt Luzern vorgegebene Ortsbildschutz – wurden beim vorliegenden Projekt aber nicht eingehalten», schreibt der Rechtsvertreter des Vereins, Viktor Rüegg. Der Krienser Anwalt kämpfte im letzten Jahr an vorderster Front auch gegen das 110-Meter-Hochhaus in Luzern Süd und forderte vehement eine Redimensionierung der Pilatusarena (zentralplus berichtete).

«Die Investorin scheint davon auszugehen, dass sie von ihrem perfekten Projekt ausser der Baudirektion niemanden überzeugen müsse.»

Viktor Rüegg, Rechtsanwalt

«Ein Volks-Ja zu einem Hochhausstandort ist aber nicht gleichbedeutend mit einem Volks-Ja zu einem beliebigen Hochhaus», begründet Rüegg die Einsprache des Stadtbildvereins. Man erweise den Einwohnerinnen der Stadt Luzern damit insofern einen wichtigen Dienst, als die «Unzulässigkeit des vorliegenden Projekts juristisch festgestellt werden konnte», lautet seine Antwort auf die Frage, inwiefern der Einsatz der Organisation für die Bevölkerung einen Mehrwert darstelle, zumal man davon ausgehe, dass diese hinter dem demokratisch legitimierten Rechtsstaat steht.

«Wir erhalten viel zustimmende Unterstützung für unseren ideellen Einsatz», hält Rüegg fest. Dies sei auch bei der Flyer-Aktion gegen das Hochhaus am Pilatusplatz so gewesen. «Im Übrigen ist es Sache der Bauherrschaft und nicht unseres Vereins, ein rechtlich einwandfreies Projekt zu präsentieren. Dann hat sie auch keine Verzögerungen durch Niederlagen vor Gericht zu befürchten», lautet seine Botschaft an die Investorin und somit indirekt auch an die Stadt.

Es gab auch ein Projekt ohne Hochhaus

Mit der Bauherrschaft habe man sich allerdings noch nie darüber ausgetauscht, wie ein Projekt aussehen könnte, das vom politisch und juristisch erfolgreichen Verein nicht bekämpft würde, antwortet Rüegg auf eine entsprechende Frage. Er führt aus: «Die Investorin scheint davon auszugehen, dass sie von ihrem perfekten Projekt ausser der Baudirektion niemanden überzeugen müsse.»

«Es geht nicht darum, was wir gut finden, sondern was im Rahmen des gesetzlich verankerten Ortsbildschutzes und weiterer Bauvorschriften zulässig ist. Das Mass der Dinge ist die demokratisch legitimierte Gesetzeslage, nicht der Verein Stadtbild Luzern.» Zumal beim Architekturwettbewerb auch ein Projekt eingereicht worden sei, das auf ein Hochhaus verzichtete.

Profit oder Stadtbild? Das ist hier die Frage

Wie aus dem Urteil des Kantonsgerichts hervorgeht, wurde der Investorin unter anderem zum Verhängnis, dass sie aus wirtschaftlichen Überlegungen das Volumen des Baus gegenüber dem ursprünglichen Siegerprojekt beim letztlich zur Bewilligung eingereichten Bauvorhaben erhöht habe. «Vorinstanz und Beschwerdegegnerinnen übersehen, dass eine zusätzliche wirtschaftliche Überlegung bezüglich einer Erhöhung der Ausnutzung hier keinen Platz findet, weil eine solche die hohen Anforderungen an die Qualität des Gestaltungsplans für die Hochhäuser mit ihren mannigfachen Auswirkungen auf Nachbarschaft, Ortsbild, Erschliessung und Quartierleben gerade unterläuft», heisst es dazu.

Baurechtler Viktor Rüegg sieht das ähnlich: «Wir sehen nicht, wieso ein gesetzeskonformes Bauprojekt für den Investor nicht lukrativ und/oder finanzierbar sein soll. Schliesslich wird die grosse Mehrheit aller Neubauten in diesem Land ja ohne zonenplanerische Extrawürste realisiert.» Dass man aus Sicht der Investoren zulasten des Stadtbildes immer noch etwas mehr Gewinn herauspressen möchte, scheine leider alltäglich zu werden.

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Luzerner Wohnungssuchend
    Luzerner Wohnungssuchend, 22.08.2022, 14:16 Uhr

    Ich wurde vor 4 Jahren gefragt von einem Touristen was dort den scheussliches neben der Brücke ist. Eine Brache und heute ist es immer noch eine Brache! Luzern muss wachsen! Schöne Hochhäuser sind ein Trumpf! Es macht Luzern interessanter es muss sich natürlich ins Ortsbild einpassen. Sucht endlich gemeinsam eine Lösung und lasst diese hässliche Brache endlich verschwinden!

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  • Profilfoto von Boris Macek
    Boris Macek, 25.06.2021, 12:52 Uhr

    Landauf landab sind die letzten 10 Jahre tausende neue Wohnblöcke entstanden, alle offensichtlich vom gleichen Architekten. Dem gleichen augenscheinlich, welcher schon in den 70ern die halbe Schweiz zugepflastert hat. Keiner unternimmt irgendetwas dagegen.
    Aber das spannende Haus am Bundesplatz, welches im Gegensatz zu den tausenden grauen Blöcken einen Architekturwettbewerb gewonnen hat, das muss man natürlich verhindern.

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  • Profilfoto von Michel von der Schwand
    Michel von der Schwand, 25.06.2021, 10:01 Uhr

    Der war doch mal oder ist doch noch immer CHance21. Das sagt wohl alles und noch vieles mehr.

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    Werthmueller, 25.06.2021, 08:33 Uhr

    Da kann man nur sagen: kleinbürgerliches Denken dieses selbstdarsteller Vereins «Stadtbild Luzern».

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    • Profilfoto von David L
      David L, 25.06.2021, 10:34 Uhr

      Schrecklick «kleinbürgerlich», dieser Rechtsstaat den wir da haben…
      Wie viel besser wäre es, wenn die Investoren einfach bauen könnten, ohne sich an irgendwelche Gesetze halten zu müssen. Oder etwa nicht?

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    • Profilfoto von Michel von der Schwand
      Michel von der Schwand, 25.06.2021, 10:59 Uhr

      David L: Der Rechtsstaat sei unangetastet. Wer mit der Baudirektion in Luzern zu tun hatte, weiss ganz genau, dass dort immer wieder mal gerne die Willkür mit den Beamten durchgeht. Der Ortsbildschutz ist nicht objektiv sondern immer eine subjektive Wahrnehmung. Dazu kommen Heimat- und Denkmalschutz. Hier zeigt sich deutlich auf, dass auf einmal bestehende Gebäude so in das Inventar aufgenommen werden, der Besitzer praktisch nichts dagegen tun kann.

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