Kriens erlaubt neue Bestattungsformen

Die letzte Ruhestätte beim Lieblingsbaum

Die Baumgrabanlage existiert bereits, und kann ab sofort «genutzt» werden. (Bild: Benedikt Anderes)

Auf dem Krienser Friedhof Anderallmend sind neben den konventionellen ab sofort zwei neue Bestattungsformen möglich: eine Baumgrabanlage sowie ein Grünflächengrab. Der Einwohnerrat stimmte am Donnerstag einem neuen Bestattungsreglement einstimmig zu. «Die Gemeinde Kriens reagiert damit auf eine veränderte Nachfrage aus der Bevölkerung», teilt die Gemeinde mit.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie und wo ein Mensch seine letzte Ruhestätte findet. Darauf reagiert die Gemeinde Kriens auf dem Friedhof Anderallmend. «Neben der traditionellen Erdbestattung haben in den vergangenen Jahren Urnenbeisetzungen stark zugenommen», teilt die Gemeinde mit. Diesem Wandel wolle Kriens Rechnung tragen.

Sie hat deshalb ihr Friedhof- und Bestattungsreglement aus dem Jahr 1997 überarbeitet und dieses in eine Vernehmlassung geschickt. Nun hat auch der Einwohnerrat das Reglement beraten und in Kraft gesetzt.

Im neuen Reglement vorgesehen sind neben den konventionellen Erd- und Urnenbestattungsformen (Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab, Reihengrab, Privatgrab) erstmals auch zwei neue Bestattungsformen:

  • Bestattung in einer Baumgrabanlage: Die Anlage wurde auf dem Friedhof Anderallmend bereits angelegt. Auf der Anlage wurden 16 Bäume gepflanzt, die alle einen eigenen Namen (zum Beispiel «Jupiter» oder «Saturn») haben. «Die Asche der Verstorbenen wird in einer Urne beim gewünschten «Lieblingsbaum» begraben, ein Namensschild erinnert an die verstorbene Person», so die Gemeinde. Ohne Pflegeaufwand hätten Hinterbliebene einen konkreten Ort, der sie an den verstorbenen Mitmenschen erinnere.
  • Grünflächengrab: Im Grünflächengrab werden Verstorbene in einer Urne «auf der freien Wiese» bestattet. Die Namensbeschriftung erfolgt auf dem darüber liegenden kleinen Stein in normierter Grösse (40×40 cm).

Parlament sagt einstimmig Ja

Alle Parteien im Parlament lobten die neuen Bestattungsmöglichkeiten und auch das schlanke Reglement, welches auf die Wiederholung von kantonalen Regelungen konsequent verzichtet. Auf Antrag der Grünen/Junge Grüne hat der Einwohnerrat eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen, wonach totgeborene Kinder in allen möglichen Bestattungsformen beerdigt werden können.

Einstimmig hat der Einwohnerrat das neue Reglement verabschiedet. Somit stehen die neuen Bestattungsformen der Bevölkerung ab sofort zur Verfügung.

 

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