Einblick in die Arbeit der Kesb Luzern

Die Geschichte eines Mannes, der sich nicht helfen lassen wollte

Es ist nicht manchmal nicht leicht, alt zu werden - schön gezeigt wird dies beispielsweise im Film «Grumpy Old Man» aus dem Jahr 1993. (Bild: Warner Bros.)

Jahrzehntelang hat sich ein 85-jähriger Luzerner um die Finanzen der Familie gekümmert. Nach einem Hirnschlag geht das nicht mehr. Die Kesb entmachtet das Familienoberhaupt. Der Mann wehrt sich vor Gericht – auch wenn er eigentlich weiss, dass er Hilfe braucht.

Der Mann kämpfte um nichts Geringeres als um das Recht, selber über sein Leben zu bestimmen. Er wollte derjenige sein, der die wichtigen Entscheidungen trifft.

Dabei war es dem engen Familienkreis längst aufgefallen: Rechnungen zu zahlen, die Post zu beantworten, das Vermögen zu verwalten – all das machte dem Mann zunehmend Mühe.

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) entschied darum, einen Beistand einzusetzen. Wenn es nötig würde, sollte dieser sogar das Haus verkaufen können – eine Horrorvorstellung für einen Mann, der immer der «starke Mann» war und auch sein wollte.

Jahrelang trug er die Verantwortung für die Ehefrau

Eingeschaltet wurde die Kesb nach einem Schicksalsschlag, der das fragile Kartenhaus zum Einsturz brachte, in dem der Mann und seine Ehefrau gelebt hatten. Über Jahre hatte er sich um alles gekümmert, weil seine Gattin an einer kognitiven Einschränkung litt. 2017 war plötzlich er es, der nicht mehr konnte. Und alles brach zusammen.

Der Mann hatte einen akuten Schlaganfall erlitten. Die Ärzte stellten in der Reha fest, dass seine geistige Leistungsfähigkeit danach eingeschränkt war. Um etwa die Administration oder die Finanzen zu erledigen, würde er künftig Hilfe brauchen, davon waren die Mediziner überzeugt.

Der Mann selber sah dies ganz anders. Er lehnte sämtliche Unterstützung ab und weigerte sich zunächst auch, bei den entsprechenden Abklärungen mitzumachen.

Ein Sturz wird zum Schlüsselerlebnis

Eines Nachts im November geschah dann etwas, womit er nicht gerechnet hätte. Er stürzte bei sich zu Hause und blieb stundenlang liegen. Er hatte viel Blut verloren, als seine Frau ihn fand. Als die Rettungskräfte eintrafen, verhielt er sich in seiner Verwirrung dermassen aggressiv, dass er sediert werden musste.

Dieser Sturz sei für ihn ein Schlüsselerlebnis gewesen, räumte der Mann im späteren Gerichtsverfahren ein. Ein Teil von ihm erkannte, dass er künftig nicht mehr in der Lage sein würde, den ganzen Bürokram alleine zu erledigen.

«Er hat aufgrund seines Naturells Mühe, sich helfen zu lassen.»

Aus dem Urteil des Kantonsgerichts

Daraufhin wurde der Mann medizinisch untersucht. Seine Familie gab gegenüber der Kesb an, dass er im Alltag manchmal verwirrt wirke. Die Angehörigen merkten zudem, dass der Mann teilweise Briefe nicht mehr verstehen und auch nicht mehr angemessen darauf antworten konnte. Auch Rechnungen blieben liegen. Und die Steuererklärung reichte er halbleer ein.

Der Mann hatte zwar selber gesagt, der Sturz hätte ihm die Augen geöffnet. Als es jetzt aber darum ging, einer fremden Person so viel Macht über das eigene Leben zu geben, da machte er einen Rückzieher. Er machte geltend, dass er sehr wohl in der Lage sei, den Alltag zu bewältigen. Und er erhob Beschwerde gegen den Entscheid der Kesb.

Das Ganze wurde zunehmend zum Problem, zumal das Ehepaar auch noch zwei Häuser zu verwalten hatte. Sie hatten zwar fünf Kinder, mit dreien davon war der Kontakt aber schon vor Jahren abgebrochen. Die übrigen beiden lehnten es ab, sich um die finanziellen Angelegenheiten ihrer Eltern zu kümmern. Zu gross war die Befürchtung, dass es zum grossen Familienstreit käme, wenn sie solch schwerwiegende Entscheidungen treffen würden. Eine neutrale Person wäre da besser, meinten sie.

Kesb Luzern: Zahl der Beschwerden sinkt
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden sind im Kanton Luzern in sieben Kreise unterteilt. Gemäss einer Statistik der schweizerischen Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (Kokes) liefen im Jahr 2017 im Kanton Luzern 3925 Massnahmen zum Schutz von Erwachsenen und 1927 Massnahmen zum Schutz von Kindern. Aktuellere Zahlen sind nicht erhältlich. Klar ist: Die Zahl der Beschwerden gegen Entscheide der Kesb ist im letzten Jahr um knapp 20 Prozent gesunken. Von den 86 Beschwerden, die das Kantonsgericht 2018 behandelte, sind 30 abgewiesen worden, 22 wurden ganz oder teilweise gutgeheissen. In 34 Fällen entschied das Kantonsgericht, nicht auf den Fall einzutreten. Dies wird nötig, wenn die Prozessvoraussetzungen nicht erfüllt sind, beispielsweise, wenn eine Person Beschwerde einreicht, die dazu gar nicht berechtigt ist.

Schwäche einzugestehen fällt schwer

Das Kantonsgericht Luzern ging sämtliche Unterlagen nochmals durch. Es prüfte insbesondere, ob allenfalls eine sogenannte Begleitbeistandschaft ausreichen würde, um den Mann zu unterstützen.

Im Unterschied zu der angeordneten Vertreterbeistandschaft behält dabei die betroffene Person die Zügel selber in der Hand. Der Beistand darf sie zwar beraten, nicht aber gegenüber Banken oder Versicherungen vertreten.

Bei einer Begleitbeistandschaft ist es allerdings so, dass die zu unterstützende Person diese jederzeit abbrechen kann. Im vorliegenden Fall sei das ein Problem. Denn der Mann schwanke selber zwischen dem Drang, unabhängig zu bleiben, und der Einsicht, Unterstützung zu brauchen. «Er hat offenbar auch aufgrund seines Naturells Mühe, sich helfen zu lassen», heisst es im Urteil.

Ein Gefühl der Ohnmacht

Das Kantonsgericht bestätigt deshalb den Entscheid der Kesb, einen Beistand anzuordnen, der den Mann in sämtlichen administrativen und finanziellen Angelegenheiten vertreten kann. Das heisse allerdings nicht, dass der Beistand das auch in jedem Fall tun solle. Die Kesb hat die Handlungsfähigkeit der Mannes nicht eingeschränkt. Das heisst: Was der Mann alleine erledigen kann, soll er auch weiterhin selber tun können.

Das Kantonsgericht hält in seinem Urteil auch fest, dass der Beistand auf die Meinung des Betroffenen Rücksicht zu nehmen hat. Soweit möglich soll der Mann sein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können.

«Das Altern ist, als ob man mit dem Flugzeug in einen Sturm gerät. Einmal an Bord, kann man nichts mehr daran ändern», sagte einst die ehemalige israelische Ministerpräsidentin Golda Meir. Und es stimmt: Es nützt nichts, die Augen zu verschliessen, wenn man beim Fliegen in Turbulenzen gerät.

Es bleibt einem nichts anderes übrig, als darauf zu hoffen, dass der Pilot seinen Job gut macht, die Luftlöcher geschickt umfliegt und das Flugzeug auf Kurs hält. Eine Aufgabe, die sich von derjenigen eines Berufsbeistands gar nicht so gross unterscheidet.

Wie arbeitet die Kesb und wie ist die Qualität der Entscheide? Dieses Thema stellt  zentralplus in den Fokus einer Artikelserie. Bisher erschienen ist ein Bericht über die umstrittene Organisation der Zuger Kesb, sowie die neusten Fallzahlen in Zug.

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