Luzerner Teil eines Pädophilie-Netzwerks

Die Anweisung zum Kindsmissbrauch kam übers Internet

Das Gericht schickt den verurteilten Mann in eine Therapie.

(Bild: glw)

Er muss sich wie ein Fluglotse gefühlt haben. Ein Mann sass regelmässig vor dem Computer in seiner Luzerner Wohnung und gab übers Internet Anweisungen, wie Kinder auf den Philippinen sexuell missbraucht werden sollen. Entdeckt hat ihn schliesslich die britische Polizei, verurteilt ein Gericht in Luzern.

Während gut eineinhalb Jahren hatte der heute 63-jährige Betriebsökonom sexuelle Handlungen mit Kindern auf den Philippinen gegen Bezahlung mitverfolgt und «dirigiert», wie einem eben publizierten Urteil des Luzerner Kriminalgerichts zu entnehmen ist. Der Mann ist allerdings nur ein Mosaiksteinchen in einem weitaus grösseren internationalen Fall von Kinderpornographie.

Die Taten beging der Luzerner jeweils per Livestream von einem Computer in seiner Luzerner Wohnung aus. Insgesamt 174 Mal hatte er dafür Geldbeträge zwischen 25 und 75 US-Dollar per PayPal überwiesen. Die Höhe des Betrags war abhängig vom Alter der Opfer und der an ihnen durchgeführten Handlungen. Die missbrauchten Kinder waren zwischen zwei und 15 Jahren.

Chatprotokolle ausgewertet

Der Mann aus Luzern flog auf, als die britischen Behörden Chatprotokolle eines internationalen Pädophilenrings auswerteten. Dies taten sie im Zuge von Ermittlungen gegen einen verdächtigen britischen Militäroffizier, der als einer der Köpfe des Pädophilenringes gilt.

In deren Chat wurden die angeblichen Missbräuche arrangiert. Die Beteiligten machten hier die zu überweisenden Geldbeträge auf ein Konto auf den Philippinen aus. Die Zahlungen sollten im Vorfeld der Übergriffe getätigt werden.

Durch die Auswertung entsprechender Kontobewegungen wurde die britische Polizei schliesslich auch auf einige PayPal-Kontos aus der Schweiz aufmerksam. Eines davon gehörte dem in Luzern wohnhaften Mann. Die britischen Behörden übermittelten die Daten der Bundeskriminalpolizei. Im November 2014 wurde der Mann festgenommen.

Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung stellte sich heraus, dass der Verurteilte während gut sieben Jahren im Internet nach Bild- und Videodateien mit verbotener Pornographie gesucht und diese heruntergeladen und konsumiert hatte. Auf diversen Festplatten fanden die Ermittler rund 3’300 Bilder und 35 Videos mit Kinderpornographie.

Schwierige Lebensumstände

Begangen hat er die Taten während seiner Arbeitslosigkeit. Seine Stelle im Kader einer Firma verlor er in der Folge eines Schleudertraumas nach einem Verkehrsunfall in Slowenien. 2012 wurde er ausgesteuert.

Zu den Problemen der Arbeitslosigkeit wie Langeweile und finanziellen Schwierigkeiten gesellten sich immer öfters Konflikte in der Beziehung mit seiner Ehefrau. Laut einem psychologisch-forensischen Gutachten soll der Verurteilte durch die Taten im Internet seine Bedürfnisse nach Geborgenheit, Vertrautheit, Kontrolle, Macht, Stimulation und Sexualität befriedigt haben. Seit 2016 steht er wieder im Erwerbsleben.

Therapie und Haftstrafe

Für die Handlungen wurde der Mann vom Kriminalgericht zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Mann ein mittelschweres Verschulden vorgeworfen hatte.

Die Höhe der Strafe ergibt sich daraus, dass er selber keine direkten sexuellen Handlungen an Kindern vorgenommen hatte. Somit wurde der Mann letztlich für die Anstiftung solcher Taten sowie den Besitz und den Konsum illegaler Pornographie verurteilt.

Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben. Eine vom psychiatrischen Gutachen diagnostizierte Störung attestiert dem Mann eine heterosexuelle Pädophilie. Die Massnahme begründet das Kriminalgericht damit, dass durch ein blosses Absitzen einer Haftstrafe der Gefahr weiterer Delikte nicht ausreichend vorgebeugt werden kann. Deshalb zieht es die Therapie einer Haftstrafe vor. 

Die Gefahr direkter sexueller Übergriffe an Kindern ist laut Urteil mittel- und langfristig als eher gering einzuschätzen. Im Bereich des Konsums kinderpornographischen Materials bestehe indes eine relativ hohe Rückfallgefahr. Das Urteil wurde im abgekürzten Verfahren festgesetzt und ist rechtskräftig.

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