Kantonsgericht gibt grünes Licht

Die alte Soldatenstube in Luzern darf abgerissen werden

Ihr letztes Stündchen könnte definitiv geschlagen haben: die alte Soldatenstube bei der Luzerner Allmend. (Bild: Leserreporter)

Das Luzerner Kantonsgericht weist die Beschwerde des Heimatschutzes gegen den Abbruch der alten Soldatenstube ab. Damit darf die Stadt die Bagger auffahren lassen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Geschichte der alten Soldatenstube am Murmattweg in Luzern neigt sich langsam dem Ende zu. Die sogenannte «Familie-Eichwäldli» ist ausgezogen und die Stadt Luzern hat sich die Bewilligung erteilt, das alte Haus abzureissen. Dagegen hatte jedoch der Heimatschutz Beschwerde erhoben und den Abbruchentscheid vor dem Kantonsgericht angefochten (zentralplus berichtete). Wie sich jetzt zeigt, ohne Erfolg. Das Gericht lehnt die Beschwerde ab.

Konkret monierte der Heimatschutz, der die Soldatenstube erhalten möchte, dass die Stadt Luzern keinen beschwerdefähigen Abbruchentscheides erlassen beziehungsweise einen entsprechenden Antrag des Heimatschutzes abgelehnt hatte. Laut Kantonsgericht war dies rechtens. Weil das Kantonsgericht indes mit einer superprovisorischen Verfügung den Abriss vorerst stoppte, konnten die Bagger noch nicht auffahren.

Relevante Interessen wurden berücksichtigt

«Nach Einschätzung des Kantonsgerichts hat der Luzerner Stadtrat im Rahmen des Abbruchentscheids die wesentlichen auf dem Spiel stehenden Interessen gegeneinander abgewogen und die fachliche Einschätzung der Denkmalpflege hinreichend berücksichtigt», kommt das Gericht nun zum Schluss. Der Stadtrat sei folglich zum vertretbaren Schluss gelangt, dass ein Abbruch der Soldatenstube verhältnismässig ist.

Das Kantonsgericht weist darauf hin, dass die Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Denkmalpflege und Archäologie der Stadt mitgeteilt hatte, dass die ehemalige Soldatenstube aufgrund verschiedener Eingriffe nicht als schützenswert, sondern als erhaltenswert einzustufen sei.

Aufgrund einer Bestimmung des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes ist der Heimatschutz der Ansicht, dass das die Soldatenstube, die im historischen Ortskern liege, nicht abgerissen werden darf, solange keine Bewilligung für einen Neubau vorliegt. Das Gleiche gelte für Gebäude, welche sich in einer Zone zum Schutz des Ortsbildes befinden oder im Bauinventar eingetragen sind.

«Der Abbruch der Soldatenstube kann auch ohne Vorliegen eines bewilligten Neubauprojekts erfolgen.»

Kantonsgericht Luzern

«Bei der Soldatenstube handelt es sich um ein im Bauinventar als erhaltenswert aufgeführtes Objekt. Die räumliche Situation zeigt indes, dass keine räumliche Anbindung an die inventarisierte Baugruppe Armee-Ausbildungszentrum besteht», kommt das Kantonsgericht nun zum Schluss. Zudem würden die schützenswerten Bauten des Armee-Ausbildungszentrums in deutlicher Entfernung von etwa 140 Metern liegen.

«Der geplante Abbruch führt zu keiner Baulücke im Gefüge der Baugruppe und entfaltet keine räumlichen Auswirkungen, die das Ortsbild oder Inventarobjekte beeinträchtigen würden», so das Gericht. «Der Abbruch der Soldatenstube kann damit auch ohne Vorliegen eines bewilligten Neubauprojekts erfolgen.»

Zustand des Gebäudes rechtfertigt den Abriss

Beim Abbruch von inventarisierten Bauten ist gemäss Kantonsgericht ausserdem eine Interessenabwägung vorzunehmen. Kann der Eigentümer sachliche Interessen nennen, die den vorzeitigen Abbruch eines Gebäudes legitimieren, sei ein Abbruch ohne Neubau zulässig. Solche Interessen könnten laut Gericht im schlechten oder gefährlichen Zustand des Gebäudes liegen oder im Umstand, dass eine Behebung der Mängel technisch nur schwer und aufwändig durchführbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. «In diesen Fällen muss mit dem effektiven Abbruch nicht zugewartet werden, bis ein bewilligtes Neubauprojekt vorliegt», so das Kantonsgericht.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden. Ob der Entscheid vor Bundesgericht angefochten wird, konnte ist noch nicht klar. Laut Marco Füchslin, Geschäftsführer des Innerschweizer Heimatschutzes, wird der Gerichtsentscheid nun analysiert und dann über das weitere Vorgehen entschieden.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Charlie
    Charlie, 10.09.2021, 16:33 Uhr

    Was gerade das Öffentliche Interesse und was gerade Verhältnismässig ist, obliegt beim KG bekanntlich der Willkür der involvierten Beamten. Ist ja keine Wissenschaft.

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 10.09.2021, 13:10 Uhr

    Darauf trinken wir heute Abend einen Abrissbirnenschnaps!

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