Bau-Fritz macht Kampf gegen Lohndumping schwierig

Deutscher Fertighaus-Anbieter: Trotz Arbeitsverbot Busse aus Luzern

Eisenleger erledigen Armierungsarbeiten auf einer Schweizer Baustelle.

(Bild: Fotolia)

Der Allgäuer Fertighaus-Anbieter Bau-Fritz hat sich in verschiedenen Kantonen Bussen abgeholt, weil er gegen Lohnschutz-Bestimmungen verstösst. Deswegen dürfte er eigentlich zwei Jahre lang keine Leute mehr in die Schweiz schicken. Die Behörden in Luzern beschäftigte er dennoch weiter.

Er macht auf Öko und pfeift auf den Lohnschutz: Der deutsche Fertighausanbieter Bau-Fritz GmbH, der seine Holzhäuser mit einer eigenen Firma auch in der Schweiz vermarktet und den Kunden einen «Schweiz-Anteil» von 43 Prozent an jedem Haus verspricht. Komponenten der Fertighäuser würden im Inland gefertigt oder von Schweizern zusammengesetzt.

Der Fertighaus-Bauer ist jenes Unternehmen, das bisher in der Schweiz am häufigsten gegen die flankierenden Massnahmen des freien Personenverkehrs verstossen hat. Dies geht aus einer Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervor, die rund 19’000 Bussen von 2013 bis 2018 erfasst und zentralplus vorliegt.

Verkraftbare Bussen

Demnach hat Bau-Fritz in den vergangenen drei Jahren dreizehn Bussen in zehn verschiedenen Kantonen kassiert – darunter auch im Kanton Luzern. Meist handelt es sich um Strafen von bis zu 5000 Franken, die etwa anfallen, wenn Arbeiter wichtige Dokumente bei Kontrollen nicht vorweisen konnten oder wenn Arbeitseinsätze den Behörden nicht gemeldet wurden.

Mit den flankierenden Massnahmen soll sichergestellt werden, dass ausländische Anbieter das in der Schweiz übliche Lohnniveau einhalten und sich gegenüber den inländischen Anbietern keine Kostenvorteile durch die Entsendung von Billigarbeitern verschaffen.

In Luzern im Juni aktenkundig

Wie auch immer: Die Bau-Fritz GmbH hat es definitiv zu weit getrieben und wurde deshalb im November 2017 vom Kanton Genf mit einer Dienstleistungssperre für zwei Jahre belegt, wie der «Tages-Anzeiger» am Dienstag berichtete. Das heisst, die Lohndrücker-Firma darf so lange keine eigenen Mitarbeiter in die Schweiz entsenden.

«Der Zeitpunkt des Verstosses war, bevor der Kanton Genf das Dienstleistungsverbot ausgesprochen hat.»

Karin Lewis, Leiterin Arbeitsmarkt, Dienststelle Wirtschaft und Arbeit

Dennoch hat der Kanton Luzern am 30. Juni, über ein halbes Jahr nach der Aussperrung, wieder eine Busse gegen Bau-Fritz ausgesprochen. Das ist insofern pikant, als es bei Zuwiderhandlungen gegen Dienstleistungssperren für die Betriebe richtig teuer werden kann – Bussen von bis zu 40’000 Franken drohen. Ausserdem wirft es die Frage auf, ob die flankierenden Massnahmen angesichts der Flut der Bussen in den letzten Jahren von den verschiedenen Kantonen wirksam umgesetzt werden können.

«Der Zeitpunkt des Verstosses war, bevor der Kanton Genf das Dienstleistungsverbot ausgesprochen hat», sagt Karin Lewis, die Leiterin der Arbeitsmarktkontrolle bei der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (Wira), die im Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern angesiedelt ist.

38 Betriebe für die ganze Schweiz gesperrt

Grund der Sanktion gegen Bau-Fritz war Lohn-Drückerei, genauer: Die Paritätische Kommission stellte 2017 bei einer Kontrolle vor Ort fest, dass Mindestlohnbestimmungen beim deutschen Unternehmen nicht eingehalten werden. Wie hoch die Busse ausfiel, verschweigt Lewis.

Doch es war nicht der einzige Fall, der die Luzerner Behörden wegen dem Lohnschutz im vergangenen Jahr beschäftigte. Laut Lewis seien 17 Bussen allein im Jahr 2017 gegen ausländische Entsendebetriebe ausgesprochen worden.

Insgesamt hat das Wira in den letzten fünf Jahren gegen 38 ausländische Betriebe Sperren für den Schweizer Markt verhängt – die eigentlich auch von anderen Kantonen einsehbar wären. «Sofern ein entsprechender Bemerkungscode gesetzt ist, lässt das Online-Meldeverfahren gar nicht zu, dass eine gesperrte Firma weitere Personen in die Schweiz entsenden kann», sagt Lewis.

Sie begegnet damit Vorwürfen von Gewerkschaftern, die kritisieren, dass Kantone und Bund beim Lohnschutz ungenügend zusammenarbeiten würden und so die flankierenden Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung hätten.

Stellungnahme von Bau-Fritz

Das Unternehmen Bau-Fritz nimmt wie folgt Stellung:
  • «In allen 13 Fällen der Verstösse gegen das Entsendungsgesetz handelte sich ausschliesslich um die unterschiedliche Anrechnung von Lohnzusatz-Leistungen, die zur Berechnung des kantonal unterschiedlichen Mindestlohnes in der Schweiz angewendet wird sowie um Unterschiede in der Berücksichtigung der Berufszugehörigkeit (Erfahrungsjahre). Dies hat zu Differenzen von 0,86 Prozent der Löhne in 2016 und 2017 sowie im 2015 von einmalig 7 Prozent geführt. Alle Fälle zusammengerechnet betrugen die Differenzen deutlich unter 10’000 Franken.»
  • «Die im Juni 2018 erhobene Busse im Kanton Luzern betraf eine Nachprüfung einer Baustelle im Februar 2017. Baufritz hat also während der Sperre keine eigenen Mitarbeiter in die Schweiz entsendet.»
  • Baufritz ist ein 122 Jahre alter Familienbetrieb, der für seine Leistungen immer wieder Auszeichnungen erhält und eine einwandfreie Reputation geniesst.
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