Deutsche AfD scheitert mit Klage
Die rechte Partei AfD ist in Deutschland mit einer Verfassungsbeschwerde vorerst gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Partei bei der Landtagswahl in Sachsen nur mit den ersten 18 Kandidaten ihrer Liste antreten darf. Die Personen auf den Plätzen 19 bis 61 wären demnach ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass die AfD ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei zwei getrennten Parteitagen bestimmt und die Listen einzeln eingereicht hat, was nicht erlaubt ist. Noch ausstehend ist der Entscheid des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig. Dort wird am Donnerstag verhandelt.
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