12 Millionen Franken nachgezahlt

Steuersünder: Deutlich mehr Selbstanzeigen in Luzern

Das Instrument der Selbstanzeige wird in Luzern rege genutzt. (Bild: Robert Müller)

Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr eine ausserordentlich hohe Zahl strafloser Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen erledigt. Daraus resultiert ein Gesamtsteuerertrag von rund 12,1 Millionen Franken. Die Summe liegt über dem langjährigen Durchschnitt.

Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr 1028 Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen fakturiert – im Vorjahr waren es noch 644 (zentralplus berichtete). Das geht aus einer Mitteilung vom Dienstag hervor. Die daraus resultierenden Erträge für Bund, Kanton und Gemeinden seien im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen, würden jedoch nur leicht über dem Schnitt der Jahre 2010 bis 2018 liegen.

Zwar wurde 2019 gegenüber dem Vorjahr eine deutlich höhere Anzahl Verfahren fakturiert. Da der durchschnittliche Ertrag pro Fall im Jahr 2019 sehr tief lag, steigt der Ertrag dennoch nur leicht über den langjährigen Schnitt.

Besonders viele ausländische Geldkonten angezeigt

Die meisten Selbstanzeigen betrafen 2019 wie in den Vorjahren natürliche Personen. Sie meldeten zum Beispiel nicht angegebene Nebenbeschäftigungen oder Renten und insbesondere Vermögen sowie Erträge aus nicht deklarierten Wertschriften, Konten oder Liegenschaften.

Auffällig viele Fälle betreffen ausländische Geldkonten oder ausländische Liegenschaften. Hier dürfte die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) wiederum eine Rolle gespielt haben. Wenige der erledigten Fälle betrafen juristische Personen.

Automatischer Informationsaustausch gilt seit 2018

Die Möglichkeit, einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige einzureichen und damit nicht deklarierte Einkommen und Vermögen zu melden, besteht landesweit seit 2010. Dabei müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuer samt Zins auf maximal zehn Jahre zurück bezahlen (in Erbschaftsfällen für die letzten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerperioden). Sie erhalten aber keine Busse.

Die selbstangezeigten Vermögenswerte und die daraus fliessenden Erträge werden damit nachhaltig der ordentliche Besteuerung zugeführt – das heisst, sie tauchen auch in künftigen Steuererklärungen auf.

Im Rahmen der Einführung des automatischen Informationsaustausches erfolgen seit dem Jahr 2018 Meldungen ausländischer Steuerbehörden an die Schweiz. Sobald eine schweizerische Steuerbehörde im Besitz einer Meldung ist, kann vom Instrument der straflosen Selbstanzeige nicht mehr Gebrauch gemacht werden.

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