Bald neue Ladenöffnungszeiten?

Länger einkaufen und tanzen: Luzern lockert Vorschriften

Geht es nach der Luzerner Regierung, dürfen Hofläden bald legal an Wochenenden geöffnet haben. (Bild: Symbolbild: zvg)

Viele Luzerner Hofläden haben an Wochenenden illegal geöffnet. Um das Gesetz wieder mehr der Lebensrealität anzugleichen, will die Regierung die Ladenöffnungszeiten lockern. Und nebenbei das «Tanzverbot» abschaffen.

Wenn du sonntags im Kanton Luzern frische Kartoffeln oder Äpfel ab Hof kaufst, ist die Chance gross, dass der Hofladen illegal geöffnet hat. Auch wenn der Hofladen unbedient ist. Sobald eine Tür zwischen dir und der Apfeltasche steht, unterliegt der Hofladen dem Luzerner Ladenschlussgesetz. Darin gilt: Unter der Woche ist spätestens um 19 Uhr Feierabend, samstags um 17 Uhr.

Das passte zwei Mitgliedern des Kantonsrats nicht. Sie verlangten in zwei Vorstössen Lockerungen für Hofläden und Selbstbedienungsgeschäfte. Der Kantonsrat rang sich in zwei Sessionen 2024 zu einem Kompromiss durch. Auch wenn die Läden unbedient sind, soll es in Luzern keine 24-Stunden-Shops geben. Aber: Hofläden und Co. dürfen künftig länger geöffnet haben (zentralplus berichtete). Am Donnerstag hat die Luzerner Regierung nun ihren konkreten Vorschlag dazu präsentiert und in die Vernehmlassung geschickt.

Ladenöffnungszeiten wie Tankstellen

Läden ohne Verkaufspersonal – etwa Shopcontainer mit Selbstbedienung wie am Pilatusplatz in Luzern oder Hofläden mit Kässeli – sollen künftig Tankstellen gleichgestellt werden. Sie dürfen also täglich von 6 bis 22 Uhr ihre Ware anbieten. Allerdings dürfen diese Läden höchstens 30 Quadratmeter gross sein. Dies ist die Fläche, die Hofläden gemäss raumplanerischen Vorgaben haben dürfen, damit sie in der Landwirtschaftszone gebaut werden dürfen. Zudem seien kleine Läden einfacher zu betreiben und müssten nicht ausserhalb der Arbeitszeiten befüllt werden, begründet die Regierung.

Erstmals soll zudem eine morgendliche Öffnungszeit gelten: frühestens 6 Uhr. Bisher hätten Ladenbetreiber ihr Geschäft theoretisch um 19 oder 22 Uhr schliessen können und um Mitternacht wieder öffnen. Diese Lücke will die Luzerner Regierung jetzt schliessen.

Tanzen bis tief in die Nacht – auch an Weihnachten

Die Anpassung nimmt die Luzerner Regierung auch zum Anlass, einen alten Zopf abzuschneiden: das sogenannte Tanzverbot. Ein Absatz im Gastgewerbegesetz schreibt vor, dass Öffnungszeiten an den Feiertagen Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag, Weihnachten sowie Aschermittwoch nicht verlängert werden dürfen. Heisst: Bisher mussten Clubs und Bars tanzwütige Luzerner, die am Pfingstsamstag feiern gingen, kurz nach Mitternacht rauswerfen (zentralplus berichtete).

Eigentlich wollte der Luzerner Kantonsrat das Verbot bereits 2018 streichen. Dies nach einer Motion des damaligen Kantonsrats und heutigen SP-Nationalrats David Roth. Doch der Luzerner Regierungsrat sagte, er prüfe die Abschaffung, wenn beim entsprechenden Gesetz sowieso eine Änderung anstehe. Inzwischen hat er diese geprüft – und will das Tanzverbot endgültig fallenlassen.

Bei der damaligen Debatte befürchteten Gegner der Abschaffung, dass durch die Verlängerung der Sperrstunde Nachbarn noch mehr Lärm und Littering dulden müssten. Für die Regierung ist das jedoch kein Argument. Die Gastgewerbepolizei erlaube längere Ausnahmen von Sperrstunden nur nach einer Bewährungsfrist. Betriebe, die sowieso schon mit vielen Lärmklagen kämpften, würden solche Verlängerungen nur ausnahmsweise erhalten. Und: Auch mit längeren Öffnungszeiten müssten die Wirtinnen für Ruhe und Ordnung sorgen.

Lockerung ab 2026 geplant

Bis am 25. April haben Luzerner noch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Vernehmlassung zu den Plänen zu äussern. Ergreift niemand gegen den anschliessenden Gesetzesentwurf ein Referendum, gelten die neuen Regeln voraussichtlich ab 1. Januar 2026.

?
zentralplus fragtAktuelle Meinungsumfrage
Wie stehst du zu Ladenöffnungszeiten?
  • Die sind gut so, wie sie sind! Irgendwann muss auch mal Schluss sein.
  • Zumindest für Selbstbedienungsläden und Co. sollten Ausnahmen gelten.
  • Weg mit dem ganzen Gesetz – es soll den Läden selbst überlassen sein.
  • Ich bin unentschlossen – es gibt Argumente dafür und dagegen...
Verwendete Quellen
0 Kommentare
Aktuelle Artikel
Apple Store IconGoogle Play Store Icon