SInd tiefe Temperaturen für Verkäuferinnen erlaubt?

In der Migros ist nun frieren angesagt

Einige Zentralschweizer Einkaufs-Center heizen ihre Innenräume nur noch auf 19 Grad. (Bild: zvg)

Wegen der Energiekrise haben sich einige Shopping-Center in Zug und Luzern entschieden, die Innentemperatur um zwei Grad abzusenken. Auch die Migros will nur noch auf 19 Grad heizen. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Laut Gewerkschaft haben die Mitarbeiter ein Recht auf Mitbestimmung.

Der Bundesrat hat eine unmittelbar bevorstehende drohende Strommangellage ausgerufen. Obschon noch nicht unmittelbar mit einschneidenden Massnahmen gerechnet werden muss, bereiten sich auch in Luzern und Zug die ersten Shopping-Center vor. So haben sich bereits viele dafür entschieden, in der Adventszeit auf die Weihnachtsbeleuchtung zu verzichten (zentralplus berichtete).

Zentralschweizer Einkaufs-Center werden kühler

Auf Anfrage von zentralplus zeigt sich nun: Einige Einkaufs-Center gehen noch einen Schritt weiter. Sie reduzieren die Innentemperatur um rund zwei Grad. Das Emmen Center hat sich bereits letzte Woche für diese Massnahme entschieden. Aber auch Migros-Filialen im Einkaufs-Center Zugerland und im Surseepark haben bereits reagiert und die Temperatur auf 19 Grad abgesenkt.

Wie die Migros Luzern auf Anfrage mitteilt, wird diese Massnahme auf all ihren Detailhandelsflächen umgesetzt. Noch nicht entschieden hat sich das Einkaufszentrum Metalli in Zug, wobei auch dort die Reduktion der Raumtemperatur zur Diskussion steht.

Umstrittene Situation für Verkaufspersonal

Den Kundinnen wird die niedrigere Raumtemperatur wohl wenig ausmachen. Sie können ihre Einkäufe auch mit Schal und Winterjacke tätigen. Anders sieht es aber beim Verkaufspersonal aus. Dort geht es nicht zuletzt um das Wohlbefinden der Angestellten, das Arbeitsgesetz macht hier klare rechtliche Vorgaben.

Der Arbeitgeber muss nämlich dafür sorgen, dass die Temperatur bei der Arbeit für das Personal angenehm ist. So hat etwa ein Bauherr bei Hitze im Sommer sicherzustellen, dass das Personal genug Trinkwasser hat.

In Büroräumen beträgt die optimale Arbeitstemperatur für Büroangestellte während der Heizperiode 21 bis 23 Grad. Aufgrund von Energiesparmassnahmen dürften im kommenden Winter aber eher Temperaturen von 19 bis 20 Grad die Regel sein. Doch darf man die Temperaturen einfach so senken?

Arbeitnehmer haben Mitwirkungsrechte

Nein, sagt dazu die Gewerkschaft Unia: «Zusammenfassend kann man sagen: Bei allen Arbeitsbedingungen, soweit sie Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit betreffen, sind die Arbeitnehmenden zur Mitwirkung beizuziehen», heisst es auf Anfrage. Dies gilt explizit auch für Veränderungen an der Arbeitsplatzumgebung und daher auch am Raumklima.

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über geplante Änderungen informiert hat, können diese sich zu den Vorschlägen äussern und eigene Vorschläge einbringen. Werden diese Vorschläge abgelehnt, können sie eine Stellungnahme des Arbeitgebers verlangen. Das weitere Vorgehen ist jedoch kaum geregelt, wie die Unia sagt. Die neue Situation fordere Anpassungen bei den bestehenden Richtlinien.

Muss die Verkäuferin warme Kleidung selbst bezahlen?

Klar ist hingegen: Wer bei Kälte arbeitet, darf dies nur eine genau festgelegte Zeit lang. Arbeitnehmerinnen haben auch das Anrecht auf bezahlte Pausen in wärmeren Bereichen, Bevölkerungsgruppen wie Schwangere und Jugendliche sind besonders geschützt. Ob diese Richtwerte nun auf vorwiegend sitzende Tätigkeiten im Verkauf angepasst werden, wird sich zeigen. Das Seco soll zurzeit an einer Überarbeitung dieser Richtlinien sein.

Hingegen ist jetzt schon klar, dass der Arbeitgeber für die Kleidung der Arbeitnehmerinnen aufkommen muss, falls die Arbeitssicherheit davon betroffen ist.

Verwendete Quellen
  • Mailverkehr mit der Unia
  • Mailverkehr mit der Migros Luzern
  • Mailverkehr mit dem Center Management Metalli Zug
  • Artikel im «Beobachter»
  • Daten des BFS zur Ausfuhr und Einfuhr elektrischer Energie
  • Broschüre des Seco über Arbeiten bei Kälte
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