Früher drohten Haftstrafen

Der harzige Weg zum Sonntagsverkauf im Kanton Zug

Auch dieses Jahr dürfen Geschäfte an zwei Sonntagen im Dezember geöffnet haben. (Bild: zvg)

Dass im Dezember im Kanton Zug gleich mehrmals sonntags eingekauft werden kann, ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist noch keine 30 Jahre her, da drohte die Regierung Ladenbesitzern, die am Sonntag geöffnet hatten, mit Gefängnis

Es ist für viele Zentralschweizer schon vor Jahren zur Tradition geworden, am 8. Dezember die katholischen Lande zu verlassen, um sich im Kanton Zürich am Konsum zu laben. Auch dieses Jahr dürften viele Zuger an Maria Empfängnis, auch unter «Sankt Jelmoli» bekannt, nach Zürich pendeln.

Denn in der Stadt Zug bleiben die Pforten von H&M und Co. auch heuer geschlossen. Anders sieht es in den Geschäften der meisten anderen Zuger Gemeinden aus, die an Maria Empfängnis nicht nur das Jesuskind, sondern auch Kunden empfangen möchten. Der Grund für die unterschiedlichen Handhabungen: Die Gemeinden dürfen von drei vorgegebenen Daten nur maximal zwei für ihre Sonntagsverkäufe auswählen. So will es das Gesetz.

Die diesjährigen Sonntagsverkäufe im Überblick

Vor knapp 30 Jahren drohte den Ladenbesitzern gar Haft

Nicht nur die Öffnungszeiten im Allgemeinen, sondern auch das Thema Sonn- und Feiertagsverkauf hat in Zug schon für manche rote Köpfe gesorgt. Und gar Stadt und Kanton gegeneinander aufgebracht.

So geschehen ist es im Jahr 1995. Der Zuger Stadtrat stimmte damals einem Antrag der Vereinigungen «Pro Zug» sowie «Zuger Märlisunntig» zu. Diese planten einen bewilligten Feiertagsverkauf an Maria Empfängnis desselben Jahres. Der Stadtrat bewilligte, flugs schritt der Kanton jedoch ein.

Mahnend verwies die Finanzdirektion auf die gesetzlichen Grundlagen, welche damals keine Öffnung der Geschäfte an ebendiesem Feiertag zuliess. Der Stadtrat habe seine Zuständigkeit überschritten, mahnte die Regierung damals. Die Finanzdirektion als Aufsichtsbehörde warnte gar davor, dass eine Missachtung des Öffnungsverbotes mit Haft oder Busse bestraft werden könne.

1999 fand der erste Sonntagsverkauf in Zug statt

Zwei Jahre später wollte die Zuger Kantonsregierung die Ladenöffnungszeiten selber liberalisieren, an maximal vier Sonn- und Feiertagen sollte es Geschäften zudem möglich sein, geöffnet zu haben. Sie bekam dafür vom Volk auf den Deckel. Die entsprechende Abstimmung wurde von den Stimmberechtigten versenkt. Dies insbesondere aufgrund des geplanten zweiten Abendverkaufs und der ausgedehnteren Öffnungszeiten bis 19 Uhr an Samstagen. Diesbezüglich hat sich übrigens wenig geändert. Vor knapp zwei Jahren wurde eine ähnliche Abstimmung ebenfalls vom Volk abgelehnt (zentralplus berichtete).

Anders als der zweite Abendverkauf setzten sich die Sonntagsverkäufe in den späteren 90ern dennoch durch. Ein erster wurde im Dezember 1999 durchgeführt. Dieser wurde von einigen Detailhändlern euphorisch als «fantastisch, sensationell», bezeichnet. Heute gehört der Feiertagsverkauf für viele Zugerinnen zum Vorweihnachtsgeplänkel dazu.

Für die Detailhändler ein gutes Geschäft

Doch lohnt er sich für Detailhändler tatsächlich? Man könnte meinen, dass bei einem Sonntagsverkauf zwar zünftig eingekauft wird, dafür an den Tagen davor und danach weniger. Darauf angesprochen sagt Lisa Savenberg, Medienverantwortliche bei der Genossenschaft Migros Luzern: «Viele Kundinnen und Kunden schätzen die Möglichkeit, an den verkaufsoffenen Sonntagen ihre Geschenke zu besorgen.»

Unabhängig davon sei das Kundenaufkommen in der Woche vor Weihnachten, insbesondere am 23. und 24. Dezember, jedes Jahr sehr hoch. «Gerade im Lebensmittelbereich wird für die Feiertage gerne ganz frisch eingekauft. Viele Kundinnen bestellen auch Fleischspezialitäten wie Fondue Chinoise oder Tischgrillplatten vor und holen die vorbereiteten Platten dann in der Filiale ab», so Savenberg.

Dass der Black Friday, der vor einigen Jahren in der Schweiz Einzug gehalten hat, einen Effekt hat auf das spätere Weihnachtsgeschäft, kann man bei der Migros nicht bestätigen. Die Medienverantwortliche dazu: «Besonders Elektronikartikel, welche gerne an Weihnachten verschenkt werden, finden bereits am Black Friday einen guten Absatz. Generell gehen wir aber auch in diesem Jahr von einem erfolgreichen Weihnachtsgeschäft aus.» Dieses Jahr seien insbesondere Laptops sowie Staubsauger hoch im Kurs gewesen am Black Friday.

In Zürich wurde bereits 1940 am heiligen Sonntag geshoppt

Übrigens: Im Kanton Zürich führte man die Debatte zu den Sonntagsverkäufen bereits Jahrzehnte früher. 1940 bereits äusserte sich der Zürcher Regierungsrat positiv gegenüber einer solchen Einkaufsmöglichkeit im Dezember. Dies insbesondere, da es der Wirtschaft – man befand sich mitten im 2. Weltkrieg – schlecht ging, und man die Unternehmen stärken wollte.

Die «NZZ» zitierte den Regierungsrat damals wie folgt: «Eine Schmälerung der Weihnachtsgeschäfte durch ein Verbot des Offenhaltens der Läden an allen Dezembersonntagen hätte daher vom Gewerbe als eine unverdiente Hölle empfunden werden müssen.» Und weiter: «Durch die Einschränkung des Sonntagsverkaufs auf die Nachmittage dürfte Einwendungen aus religiösen Gründen wenigstens teilweise Rechnung getragen sein. Eine Beeinträchtigung des Besuches der Gottesdienste kommt bei der angeordneten Öffnungszeit nicht in Frage.»

In Neuheim und Walchwil gibt es heuer keine Sonn- und Feiertagsverkäufe.

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