Luzerner Kunde ärgert sich

Bündnerfleisch zum vollen statt Aktionspreis in der Migros

Kunden sollen nach dem Einkauf die Quittung studieren, rät die Stiftung für Konsumentenschutz. (Bild: Archiv zentralplus)

Bü-Bü-Bündnerfleisch sorgt bei den einen für Erheiterung, bei anderen für Ärger. So geschehen bei einem zentralplus-Leser, der in der Migros Luzern einkaufte. Obwohl auf der Verpackung ein Aktionspreis steht, wird der Normalpreis verrechnet. Es war nicht der einzige Fehler bei diesem Einkauf.

Vor Ostern hatte die Migros Luzern alle ihre Luxusprodukte um 20 Prozent reduziert. Darunter auch spanischen Rohschinken Pata Negra. Zwar trugen die schön präsentierten Edelprodukte alle einen Aktionskleber, nicht wenige davon seien aber zum normalen Kilopreis von 136.50 Franken ausgezeichnet gewesen. Dies hätte er zwar bemerkt. Beim Bündnerfleisch aber sei dann die Falle in der Luzerner Migros zugeschnappt, wie uns ein verärgerter Kunde nach seinem Einkauf schreibt.

Zu spät bemerkt

Denn auch beim Bündnerfleisch, das der damalige Bundesrat Hans-Rudolf Merz einst zur Erheiterung des Parlaments nur stotternd formulieren konnte, sei ein Aktionspreis vermerkt gewesen. Statt 6.80 Franken, wie auf der Verpackung stand, wurde dafür an der Kasse 8.50 Franken verrechnet. «Der Verkäuferin muss dies aufgefallen sein, denn beim ersten Mal Scannen hatte sie den Artikel storniert», schreibt der Konsument zentralplus. «Aber am Ende spielte das auch keine Rolle, ein zweites Mal durch den Scanner und der falsche Preis wurde verrechnet.»

Auf Anfrage schreibt eine Sprecherin der Migros Genossenschaft Luzern, dass im konkreten Fall ein Fehler im Kassensystem vorgelegen habe. «Die Aktion von besagtem Produkt wurde in der Kasse bereits abgeschlossen, obwohl es noch einen Bestand in der Filiale gab. Dem Kunden wurde also fälschlicherweise der normale Preis berechnet.»

Migros offeriert verärgertem Kunden ein Geschenk

Als Massnahme habe man die Mitarbeiterinnen darauf sensibilisiert, stärker auf Aktionspreise zu achten. Die Sprecherin schreibt unmissverständlich: «Beim vorgetragenen Fall liegt der Fehler klar bei uns. Der Kunde soll beim nächsten Besuch der Migros Schweizerhof die Filialleitung verlangen, wir würden uns gern für diesen Fehler (mit einer kleinen Überraschung) entschuldigen und den Rest auszahlen.»

Auf Anfrage schreibt eine Sprecherin der Stiftung für Konsumentenschutz, dass solche Fälle immer wieder vorkommen. Sie empfiehlt den Kunden, an der Kasse zu prüfen, ob der Aktionspreis verrechnet wurde. Rechtlich ist die Sache nämlich klar: «Ist der Aktionspreis auf dem Produkt oder am Regal angeschrieben, ist dieser Preis nämlich verbindlich. Das Produkt muss zu diesem Preis verkauft werden.»

Für Rückforderung braucht es Quittung und Produkt

Sollte dennoch der Normalpreis verrechnet werden, sollen sich die Kundinnen beim Personal oder dem Kundendienst melden. Falls der Fehler erst zu Hause bemerkt wird, kann die Rückforderung des zu viel bezahlten Betrages auch in den Tagen nach dem Einkauf im jeweiligen Geschäft erfolgen. Der Haken an der Sache: Sowohl der Aktionsartikel als auch der Kassenzettel müssen noch vorhanden sein und vorgelegt werden können.

Dies wäre beim verärgerten Bündnerfleischkäufer zwar der Fall gewesen. Dennoch hat er den Fehler nicht gemeldet: «Ich hatte keine Zeit mehr, um mich 15 Minuten mit dem Kundendienst rumzuärgern.»

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit der Medienstelle der Stiftung für Konsumentenschutz
  • Schriftlicher Austausch mit der Migros Genossenschaft Luzern
  • Unterlagen eines zentralplus-Lesers
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9 Kommentare
  • Profilfoto von Rose76
    Rose76, 18.04.2023, 11:06 Uhr

    So ging es mir auch 2x schon. Der Aktionspreis war teurer als der vorherige Preis. Oder die Ware war am Vortrag abgelaufen und wurde zum Normalpreis angeboten.

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  • Profilfoto von Sweety
    Sweety, 13.04.2023, 22:16 Uhr

    Leider passiert dies immer wieder. Meist gehe ich nicht wieder zur Migros zurück, der Aufwand ist zu gross, Fahrkosten, Zeit usw…. Es ist wirklich ärgerlich

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    Sunshine, 12.04.2023, 18:51 Uhr

    Ja, das kann leider passieren, arbeite auch in der Migros. Bei solchen Fällen, wird dem Kunden am Kundendienst zurück erstattet, OHNE sich 15 Minuten rum zu ärgern. Auch wenn noch ein Aktions Plakat hängt, obwohl das Datum vorbei ist, kann auch passieren. Die Migros mag Fehler machen, wie auch andere Detail Händler, aber sie ist auch in Fällen, wo der Kunde im Unrecht ist ,kulant, manchmal fast zu viel.

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    Roli Greter, 12.04.2023, 18:17 Uhr

    Das Problem in diesem Fall ist wohl eher bei der fragwürdigen Kommunikation der Kundin zu suchen. Solche Fehler können passieren und es ist kein Beinbruch die Verpackung und die Quittung beim nächsten Einkauf beim Kundendienst vorzuweisen. Warum kontaktieren die Leute in solchen Fällen lieber erst die Medien anstelle der Filiale? Ist das echt so schwierig? Ich checks nicht.

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      Sereina Willi, 12.04.2023, 22:52 Uhr

      Ich finde es gut, wenn solche Misstände in den Medien kommen. Gehe ich als Kunde reklamieren, bekomme ich vielleicht das Geld zurück. Die meisten Kunden bemerken aber überhaupt nicht, dass sie über den Tisch gezogen werden. Nur wenn die Leute darauf aufmerksam gemacht werden, ändert sich was.

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        Roli Greter, 13.04.2023, 05:44 Uhr

        Die Leute werden nicht über den Tisch gezogen, es passieren schlicht Fehler. Drama Drama

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    Doris Wernli, 12.04.2023, 16:11 Uhr

    Schon eine ziemliche Kaskade an Fehlleistungen, liebe Migros!

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    Fred Burgener, 12.04.2023, 14:43 Uhr

    fehler passieren. aber dass man sich wegen paar franken soo ärgern kann….naja

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    James' Meinung, 12.04.2023, 13:41 Uhr

    «Ich hatte keine Zeit mehr, um mich 15 Minuten mit dem Kundendienst rumzuärgern.»

    Aber: «Ich hatte genug Zeit die Medien zu kontaktieren um die einmaligen 15 Minuten Ruhm auszukosten.»

    Sei dir gegönnt!

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