Vorwurf der Tierquälerei

Deshalb wurde Springreiter Paul Estermann verurteilt

Der Luzerner Springreiter Paul Estermann (hinten) betritt in Begleitung seines Verteidigers das Bezirksgericht Willisau. (Bild: ber)

Das Bezirksgericht Willisau hat den Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt – nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Im Urteil führt das Gericht aus, weshalb die verschiedenen Anträge des Verteidigers zum Verfahren anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. November 2019 abgewiesen wurden.

Nach Einschätzung des Gerichts sind die Vorwürfe durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos zweifelsfrei bewiesen. Die Aussagen der Zeugen zu einem Vorfall im April 2016 mit einer Stute seien durch den Tierarztbericht bestätigt worden. Auch die vorgeworfenen starken Peitschenhiebe beim Training eines Wallachs in drei Fällen sind aus Sicht des Gerichts bewiesen.

Der zuständige Einzelrichter hält fest: «Die Peitschenhiebe des Beschuldigten führten bei den beiden Sportpferden mehrfach zu Hautaufplatzungen und blutenden Wunden, welche medizinisch versorgt werden mussten. Durch die Peitschenhiebe wurde die Würde der Tiere verletzt. Der Beschuldigte hat beim Trainieren der zwei Pferde das zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten und daher den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.» Der Beschuldigte selber hatte alle Vorwürfe bestritten (zentralplus berichtete).

Medienberichterstattung wirkte sich strafmildernd aus

Der Springreiter wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4'000 Franken bestraft (zentralplus berichtete). Das Gericht berücksichtigte dabei das Verschulden des Beschuldigten, wobei eine gewisse Vorverurteilung durch die Medienberichterstattung zu einer Reduktion des Strafmasses um zehn Prozent geführt habe. Das Strafmass liegt über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen.

Der Beschuldigte hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau ist daher nicht rechtskräftig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Rose-Marie Möschinger
    Rose-Marie Möschinger, 09.07.2020, 21:57 Uhr

    Und jetzt startet Springreiter Paul Estermann wieder als wäre nicht gewesen !!!!!!!

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