Brasilianer in Hohenrain niedergestochen

Deshalb hob das Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil auf

Der Brasilianer war von Hochdorf in Richtung Hohenrain unterwegs, als er durch einen Messerangriff sein Leben verlor. (Bild: Swisstopo)

In Hohenrain ist 2009 ein Brasilianer durch einen Messerstich getötet worden. Das Kriminalgericht war überzeugt, dass ein heute 38-jähriger Mazedonier der Täter war. Das Kantonsgericht sieht es anders. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Die jungen Männer feierten am Barfestival in Hochdorf, als ob es kein Morgen gäbe. Nicht wissend, dass es für einen von ihnen tatsächlich so sein wird. Ein Brasilianer wurde im August 2009 auf offener Strasse mit einem Messerstich ins Herz getötet. Er wurde gerade mal 24 Jahre alt.

Der Fall sorgte damals für Schlagzeilen. Lange Zeit steckten die Ermittlungen fest, schliesslich wurden drei Männer angeklagt, sie sich an dem Angriff auf das Opfer und drei seiner Freunde beteiligt hatten.

Nebst einem 38-jährigen Mazedonier und einem 33-jährigen Kosovaren musste sich auch ein 28-jähriger Kosovare vor dem Kantonsgericht Luzern verantworten. Alle drei waren gemäss Gericht dabei, als die drei Brasilianer angegriffen wurden.

Dabei setzten die Beschuldigten nebst Faustschlägen und Fusstritten einen Hammer sowie Pfefferspray ein. Gestützt auf die Beweislage ist eindeutig, dass einer der drei Beschuldigten das Opfer im Verlauf des Angriffs mit einem Messerstich getötet hat. Die Frage, die das Kantonsgericht beantworten sollte, war nun: Welcher der drei hatte das Messer?

Der Mazedonier veränderte nach der Tat sein Aussehen

Der 28-jährige Kosovare kommt gemäss Urteil angesichts der übereinstimmenden Aussagen aller Beteiligten dafür nicht in Frage. Er hatte sich während der ganzen Auseinandersetzung auf einen brasilianischen Begleiter des Opfers konzentriert.

Entgegen den Feststellungen des Kriminalgerichts scheidet aus Sicht der Kantonsgerichts auch der 38-jährige Mazedonier als Täter aus. Aufgrund der Schilderungen des Ablaufs des Angriffs sei nicht von seiner Täterschaft auszugehen. Aus diesen Schilderungen ergebe sich, dass er sich beim Ende der Auseinandersetzung mit dem 28-jährigen Kosovaren beim Begleiter des Opfers aufhielt.

Aus der Tatsache, dass der 38-jährige Mazedonier am Abend des Vorfalls beim Fest in Hochdorf ein Messer mitführte, könne weder geschlossen werden, dass es sich dabei um die Tatwaffe gehandelt hat, noch, dass er den tödlichen Messerstich selber ausführte.

Dass sich der Mazedonier sofort nach der Tat seine langen Haare abschnitt, ist gemäss Kantonsgericht zwar verdächtig. Es handle sich aber um ein blosses Indiz, das die Täterschaft des Mazedoniers am tödlichen Messerstich nicht beweise.

Zwei Aussagen gegen eine

Das Kantonsgericht ist überzeugt, dass der 33-jährige Kosovare der Täter war, weil sein 28-jähriger Landsmann ihn bereits am 10. August 2009 glaubhaft beschuldigte, der Täter gewesen zu sein. Auch der Mazedonier nannte ihn schon früh als Täter, wobei er den diesbezüglichen Sachverhalt im Kern übereinstimmend mit dem jüngeren Kosovaren schilderte.

«Das Kantonsgericht geht nicht davon aus, dass die beiden sich zu diesem Zeitpunkt abgesprochen hatten. Hingegen ist der vom 33-jährigen Kosovaren geschilderte Geschehensablauf in verschiedenen Punkten widersprüchlich und durch die Aussagen anderer Beteiligter widerlegt», schreibt das Kantonsgericht in seinem Urteil.

Bei ihm sei als Einziger ungeklärt, wo er am Ende der Auseinandersetzung gestanden hatte. Er allein hatte mit Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse die Gelegenheit zum Ausführen des tödlichen Messerstichs. Als ihm an seinem Arbeitsplatz angekündigt wurde, dass die Polizei erneut auftauchen und ihn bei dieser Gelegenheit befragen würde, entschloss er sich, in den Kosovo zu fliehen.

Täter soll sieben Jahre und zwei Monate ins Gefängnis

Damit ist für das Kantonsgericht erstellt, dass der 33-jährige Kosovare den tödlichen Messerstich ausführte, indem er in dieser insgesamt sehr dynamischen Auseinandersetzung mit dem Messer vor dem späteren Opfer hin und her fuchtelte und letztlich zustach.

Das Kantonsgericht verurteilt den 33-Jährigen deshalb wegen eventualvorsätzlicher Tötung und Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten. Der Schuldspruch des Kriminalgerichts gegen den Mazedonier wegen eventualvorsätzlicher Tötung wird aufgehoben. Er und der 28-jährige Kosovare werden wegen Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Das vorliegende Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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