Bestätigte DNA-Analyse

Der Wolf zog durchs Zugerland

Ein Wolf wurde in Zug nachgewiesen. Vermutlich war er auf der Durchreise. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Eine Kotprobe bestätigt das Vorkommen eines Wolfes im Zuger Seewald. Wahrscheinlich schaute er aber nur kurz vorbei.

Eine DNA-Analyse bestätigt: Anhand einer Kotprobe vom Juni konnte gezeigt werden, dass im Gebiet Chellenweid im Zuger Seewald ein Wolf umherzieht. Das Amt für Wald und Wild geht laut «Luzerner Zeitung» zurzeit nicht davon aus, dass das Raubtier lange im Kanton unterwegs war. «Vermutlich handelte es sich um ein durchziehendes Einzeltier, das sich auf seiner Wanderung auch im Kanton Zug aufgehalten hat», lässt sich Priska Müller, Leiterin des Amts für Wald und Wild, zitieren.

Der besagte Wolf wurde bisher nicht beobachtet. Eine Verfolgung war deshalb nicht möglich. Anhand von Meldungen versucht das Amt für Wald und Wild die Bewegungen nachzuvollziehen. Der Kotfund ist aber das einzige Indiz für das Vorkommen des Tieres im Kanton. Weil Wölfe bis zu 50 Kilometer pro Tag zurücklegen können, geht Müller davon aus, dass er sich auf der Durchreise befand.

Gut möglich, dass der Wolf dereinst bleibt

Wanderer oder Spaziergänger müssten sich vor dem Tier nicht fürchten, eine Gefahr bestehe nicht. Dass dereinst ein Wolf für längere Zeit im Kanton Zug bleibt, schliesst die Amtsleiterin nicht aus: Zug biete besonders in der Bergregion mit seinen zusammenhängenden Wäldern gute Lebensbedingungen, mit guten Wildbeständen.

Zum letzten Mal wurde ein Wolf im Mai 2019 im Kanton Zug per DNA-Analyse bestätigt. Spuren im Schnee im Februar 2020 legen nahe, dass das menschenscheue Raubtier in Unter- und Oberägeri unterwegs war.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von André Guntern
    André Guntern, 28.07.2020, 13:59 Uhr

    „Zuger Regierungsrat erwägt Abschuss des Wolfs“. Diese Schlagzeile ist zukünftig durchaus denkbar. Vielleicht reisst ein durchziehender Wolf auf einer Weide wenig geschützte Schafe, und schon wird zum Halali auf den ungeliebten Gast geblasen. Noch ist der Wolf eine international geschützte Art und ein solches Szenario unrealistisch. Mit dem neuen Jagdgesetz, über das wir am 27. September abstimmen, wird die Jagd auf den Wolf aber wesentlich erleichtert. Ein Abschuss ist auch bereits präventiv möglich, wenn also ein Schaden noch gar nicht eingetreten ist. Auch verschiebt sich die Zuständigkeit vom Bund zu den Kantonen, was eine überregionale Gesamtschau verunmöglicht.
    Grossraubtiere reduzieren – ergänzend zur Jagd – die Wildbestände auf natürliche Weise auf ein ökologisch gesundes Mass. Sie bringen Unruhe in die Wildbestände, die ihren Aufenthaltsort häufiger wechseln. Dadurch verteilt sich der Verbissdruck auf ein grösseres Gebiet. Im Interesse der Waldverjüngung und dem Schutz geschützter Arten stellt sich eine breite Allianz aus Parteien, Natur- und Umweltschutzorganisationen sowie Jägern und Förstern gegen das neue Jagdgesetz, über das am 27. September abgestimmt wird.

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