Er hatte 2017 polnische Männer angefahren

Der Todesfahrer vom Luzerner Ibach steht vor Gericht

Ungefähr bei dieser Baustelle wurden die drei Männer 2017 vom Auto erfasst. (Bild: Screenshot GoogleMaps)

In einer Sommernacht im Jahr 2017 hatte ein 24-jähriger Autofahrer im Gebiet Ibach in Luzern drei Männer aus Polen angefahren. Einer von ihnen verstarb an seinen Verletzungen. Heute muss sich der Lenker vor Gericht verantworten.

Eine Samstagnacht im August 2017: Im Bereich der Einfahrt zur Kehrichtverbrennung im Gebiet Ibach sind drei Männer aus Polen zu Fuss unterwegs als sie von einem Auto angefahren werden. Am Steuer sass ein 24-jähriger schweizerisch-kroatischer Doppelbürger. Der älteste Mann (44) verstarb noch auf der Unfallstelle, einer seiner Begleiter (37, 38) wird schwer verletzt.

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, gingen die Behörden zu Beginn davon aus, dass es sich beim Vorfall um einen Racheakt mit geschäftlichem Hintergrund handeln könnte, denn die drei polnischen Männer waren im Autohandel tätig. Diese Vermutung stellte sich jedoch als falsch heraus. Als Grund nennt die Staatsanwaltschaft einen Streit, der sich in der Nähe des Tatortes abgespielt haben soll.

Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre

Laut der Anklageschrift nahm der 24-jährige Autofahrer an besagtem Abend die Dienste einer Prostituierten in Anspruch, während sein Cousin auf dem Trottoir wartete. Als die beiden danach eine Zigarette rauchten, sind sie von den drei Polen beschimpft worden. Diese waren alkoholisiert, ein Mann schmiss dem Cousin des Beschuldigten einen Schlüsselbund an den Kopf. Danach entfernte sich das Trio.

Die beiden Cousins verfolgten dei drei Männer und beschleunigten den Wagen massiv. Der 24-Jährige versuchte im letzten Moment das Steuer noch herumzureissen, erwischte die Polen aber trotzdem. Er beging Fahrerflucht und wurde am Tag darauf verhaftet.

Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Waffengesetz. Die 303 Tage Untersuchungshaft sollen ihm angerechnet werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Dunning-Kruger
    Dunning-Kruger, 13.02.2020, 07:24 Uhr

    Ich kann es mir einfach beim besten Willen nicht erklären, wie man wegen einer Lappalie derart kurzschliessen und sich bewusst dafür entscheiden kann, mit einem Auto in andere Menschen hinzurasen. Sowas ist doch einfach hochgradig krank und menschenverachtend!!

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