Der Mundart-Zwang wird zum Gummiparagrafen umgeformt

Die Zuger Bevölkerung hat am Sonntag die Mundart-Initiative der SVP versenkt. Mit dem Ja für den flexiblen Gegenvorschlag schuf sie gleichzeitig einen unnötigen Gummiparagrafen, der letztlich kaum jemandem dient.

Grundsätzlich finden sie das gut, die Zuger, wenn die Kinder im Kindergarten schweizerdeutsch reden. Aber so super, als dass sie daraus einen Zwang machen wollen, finden sie die Sache dann doch nicht. Zwingen lassen wir uns nicht, nein, sagen sich die Zuger, und setzen mit einem fetten JA beim Gegenvorschlag ein Zeichen gegen das Schweizerdeutsch-Regime der SVP. Ein JA für die Freiheit, ein JA für die Toleranz gegenüber klein Horst-Olaf, der während der ersten paar Chindsgi-Wochen nur Norddeutsch redet, JA zu Frau Kruse, die vor ein paar Jahren von Kassel in die Schweiz kam und ihren Job als Kindergärtnerin doch so gut macht. Frau Kruse darf nun weiterhin unterrichten. Und auch Horst-Olaf darf noch ein bisschen Hochdeutsch plaudern.

Der freiheitsliebende Zuger sagt also mit Inbrunst Nein zum Zwang, was wiederum einen neuen Zwang mit sich bringt. Denn mit dem Ja für den Gegenvorschlag entsteht ein neuer – meiner Meinung nach völlig überflüssiger – Gesetzesparagraf.  Im Schulgesetz steht nämlich künftig, dass im Kindergarten «grundsätzlich» Mundart gesprochen wird und in der Primar- und Sekundarstufe «grundsätzlich» Standardsprache gesprochen wird. Was auch immer dieses grundsätzlich bedeuten soll, denn definieren lässt sich der Begriff kaum. Und schwupps, schon ist ein Gummiparagraf geboren. Und wer weiss, vielleicht gesellen sich bald noch weitere dazu. Denn es gibt so vieles, das man grundsätzlich tun sollte.  

Etwa, Kuchen ins Büro oder in die Schule mitbringen, wenn man Geburtstag hat. Dazu würde sich im Schulgesetz ein Schoggikuchen-Gummiparagraf ganz gut machen. Der lautet dann: «Grundsätzlich bringen Kinder am eigenen Geburtstag einen Kuchen mit in den Kindergarten.» Der Integration zuliebe. Aber bitte kein Baklava und keine Schwarzwäldertorte, sondern – weil das Teil unserer Identität ist – bitte nur waschechte getränkte Zuger Kirschtorte. Ein weiterer Vorteil: Nach den ersten Bissen dürfte auch das scheueste eritreische Kind fröhlich dahinplaudern. Keinen Kuchen zu bringen, ist auch in Ordnung. Wobei dann die Mobbing-Problematik bereits im Kindergarten auftauchen könnte. Das wiederum liesse sich mit einem Mobbing-Paragrafen lösen.

Die SVP jedenfalls hat sich mit ihrer Initiative letztlich gleich zweimal ins eigene Fleisch geschnitten. Einerseits, weil der ganze Aufwand um ihre Initiative fruchtlos geblieben ist. Andererseits, weil man in Zug nun um einen nichtssagenden Gesetzeseintrag reicher ist, was die SVP, die sich stets für weniger Gesetze und mehr Eigenverantwortung stark macht, kaum freuen dürfte.

 

 

Der Mundart-Zwang wird zum Gummiparagrafen umgeformt
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2 Kommentare
  • Profilfoto von hero
    hero, 27.09.2016, 11:57 Uhr

    Danke. Humorvoll auf den Punkt gebracht. Genau deshalb habe ich auch den Gegenvorschlag aus Überzeugung abgelehnt. Einfach köstlich, wie die gesetzesskeptische Partei par excellence kräftig an der Erhöhung des Paragrafenstapels arbeitet.

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    • Profilfoto von Valeria Wieser
      Valeria Wieser, 27.09.2016, 13:14 Uhr

      Besten Dank für die Blumen! Ich würde mich jedenfalls über ein Kuchengesetz freuen. Auch für Büros.

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