Unternehmen lässt sich bei Rückzahlungen Zeit

Der Luzerner Verkehrsverbund macht der VBL Beine

Die VBL hat sich bislang nicht dazu durchgerungen, den Rückzahlungsvertrag zu unterschreiben. (Bild: bic)

Die VBL muss dem Luzerner Verkehrsverbund (VVL) 16 Millionen zurückzahlen. Obwohl sich das Unternehmen bereit erklärt hat, der Forderung nachzukommen, hat sie die entsprechende Vereinbarung bislang nicht unterzeichnet. Das führt beim Verkehrsverbund zu Irritationen.

Der Verkehrsverbund Luzern VVL arbeitete in den vergangenen Monaten eine Vereinbarung aus, in der die Rückzahlungsmodalitäten der zu viel bezogenen Abgeltungen in den Jahren 2010 bis 2017, die Anpassung der Konzernstruktur der VBL sowie die beanstandete Rechnungslegung geregelt werden sollen. Insgesamt müssen die Verkehrsbetriebe 16 Millionen zurück zahlen. Dazu hatte sich das Unternehmen im Grundsatz bereit erklärt (zentralplus berichtete).

Doch wie der VVL am Freitag bekannt gab, konnte bislang noch keine Vereinbarung abegschlossen werden. «Die VBL AG ist zurzeit nicht bereit, den vom Verkehrsverbund Luzern VVL ausgearbeiteten Vereinbarungsentwurf zu unterzeichnen. Der Verbundrat hält an seinen Forderungen fest und erwartet einen zeitnahen Abschluss der Vereinbarung», heisst es dazu in einer Mitteilung des Verkehrsverbundes.

VVL bekräftigt seine Forderungen

Keine Differenzen bestünden jedoch bezüglich Einführung der branchenüblichen Rechnungslegung und bezüglich Anpassung der Holdingstruktur. «Die VBL AG ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit, die Vereinbarung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen», so der VVL. Sie berufe sich unter anderem auf die noch ausstehende externe Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des städtischen Parlaments und des Stadtrates von Luzern.

Gegenüber der VBL wiederholt der Verkehrsverbund seine Forderungen in aller Deutlichkeit. «Der Verbundrat des Verkehrsverbundes Luzern hält an seinen Forderungen fest und erwartet einen zeitnahen Abschluss der Vereinbarung, zumal die VBL AG die Rückzahlung der zu viel bezahlten Gelder bereits im Februar 2020 in Aussicht gestellt hat», heisst es dazu.

Man zeige sich ausserdem erfreut darüber, dass der Luzerner Stadtrat von der VBL AG ebenfalls vollumfängliche Transparenz, eine lückenlose Aufklärung sowie eine tragfähige Lösung für eine zukünftige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit erwartet.

Es geht um Reputation und moralische Pflicht

Gemäss seiner Antwort auf eine dringliche Interpellation der städtischen GPK empfiehlt der Stadtrat dem Verwaltungsrat der VBL AG, seinen Entscheid für oder gegen eine Rückzahlung unter Berücksichtigung aller Aspekte zu fällen. Neben den rein rechtlichen Gesichtspunkten seien zum Beispiel auch das öffentliche Interesse, die Reputationsrisiken und die moralische Pflicht angemessen in die Beurteilung einzubeziehen. Der Stadtrat habe ein hohes Interesse an einer einvernehmlichen Lösung.

Sollte wider Erwarten keine Vereinbarung zustande kommen, behält sich der Verbundrat weitere Schritte vor. Dies hatte er der VBL AG bereits entsprechend kommuniziert. «Die Rückzahlung an Kanton und Gemeinden soll in jedem Fall noch in diesem Jahr erfolgen», so der VVL. In einem ersten Schritt werde der VBL AG deshalb der Betrag von 16 Millionen Franken in Rechnung gestellt.

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