Diese Gesetze gelten per 1. Januar in Zug

Der Lernfahrausweis wird in Zug ab 2020 billiger – dafür kostet Randalieren mehr

Der Lernfahrausweis kostet in Zug künftig nur noch 60 Franken. (Bild: zvg)

Einen Strauss neuer Gesetze bringt das neue Jahr auch in Zug. Einige davon könnten auch dich betreffen – wenn du etwa gerade für die Autoprüfung büffelst oder kurz vor der Heirat stehst. Wir präsentieren eine Auswahl.

Insgesamt 16 kleinere und grössere Gesetzesänderungen verkündet der Kanton Zug auf Anfang 2020 hin. Darunter sind auch einige formale Anpassungen in der Verwaltung, die wir hier getrost ignorieren. Entscheidender sind folgende sechs Änderungen.

Namensänderungen kosten doppelt so viel

Wer in Zug «Max» statt «Martin» heissen wollte oder den Nachnamen des Ehepartners annimmt, zahlte bisher maximal 450 Franken. Im interkantonalen Vergleich sei das zu wenig, schreibt der Regierungsrat. Deshalb wird die Gebühr per 1. Januar auf 1000 Franken angehoben.

Polizei kann Schläger und Randalen Kosten aufbrummen

Kundgebungen und Anlässe, bei denen Gewalt an Personen oder Sachen verübt wird, verursachen erhöhten Polizeiaufwand. In Zukunft kann die Polizei den Verantwortlichen eine Beteiligung an den verursachten Kosten von bis zu 30'000 Franken aufbrummen.

Für die Zustellung von Betreibungsurkunden und die Begleitung von Schuldnern in Konkursverfahren wird die Polizei zudem neuerdings entschädigt.

Lernfahrausweis kostet weniger

Die Tarife des Strassenverkehrsamtes wurden überprüft: So werden die Gebühren für Lernfahr- und Fahrzeugausweise gesenkt. Der Lernfahrausweis kostet künftig 60 statt bisher 80 Franken. Der Fahrzeugausweis für Mofas kostet neu 35, für alle anderen Fahrzeuge sind 40 Franken statt bisher 45 Franken fällig.

Zudem zahlt ab 2020, wer das Kontrollschild seines verstorbenen Ehepartners übernimmt, keine Abtretungsgebühr mehr.

Beratung bei Bauprojekten kostet ab 10 Stunden

Bei grösseren Projekten kann sich beraten lassen, wer etwa grosse Altlastensanierungen plant oder Zonenpläne zur Vorprüfung einschätzen lassen will. Auch zu Bauvorschriften und Bebauungsplänen leisten die Behörden Beistand. Wenn der Aufwand der Behörden jedoch zehn Stunden übersteigt, dann wird dies dem Gesuchsteller künftig «zu einem kostendeckenden Ansatz» in Rechnung gestellt.

Es gibt etwas höhere Stipendien

Bis anhin konnten Ledige in Zug ein Stipendium bis zu 15'000 Franken beantragen. Mit dem Zutritt zum Stipendienkonkordat wird der Höchstsatz um 1000 Franken erhöht und beträgt nun 16'000 Franken.

Anpassungen im Steuergesetz

Wegen dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung ist eine Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes notwendig. Unter anderem wird dabei der besondere Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften aufgehoben.

Für Einzelpersonen wird etwa der Pendlerabzug auf 6000 reduziert. Für juristische Personen wird eine Mindeststeuer eingeführt. Quellensteuern bei Mitarbeiterbeteiligungen und Verwaltungsratsmitgliedern werden wenn möglich auf ausländische Staaten abgewälzt.

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