Es ist höchste Zeit fürs Öffentlichkeitsprinzip

Was hat die Stadt zu verlieren?

Der Stadtrat will, wie der Kanton im Herbst, kein Öffentlichkeitsprinzip einführen. Damit verpasst es die Stadt Luzern, ein Zeichen zu setzen.

«Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu fürchten.» Dieser Satz dient häufig als gefährlicher Vorwand, wenn es darum geht, Überwachungsmassnahmen zu rechtfertigen und individuelle Rechte zu beschneiden. Dennoch ist der Satz richtig, wenn es um die Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips geht. Denn der Staat ist kein Individuum und hat keine individuellen Rechte, die durch Transparenz beschnitten werden könnten. Der Staat sind wir. Sein Tun (und Lassen) bezahlen wir durch Steuern und Abgaben. Im Gegenzug sollten wir wissen dürfen, was der Staat damit anstellt.

«Luzern würde gerne noch nach der alten, aristokratischen Logik funktionieren. Hier schulden die Bürger der Obrigkeit Rechenschaft – und nicht umgekehrt.»

Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen Geheimhaltung nötig ist. Bei Sicherheitsthemen, in laufenden Verfahren oder in ausgewiesenen Schutzsituationen etwa. Wie das geht, ist im eidgenössischen Öffentlichkeitsgesetz bereits zur Genüge geregelt. Dient die Geheimhaltung hingegen dazu, Vetterliwirtschaft zu vertuschen, so haben wir nichts verloren, wenn wir sie unterbinden. Der Bund macht seit bald 10 Jahren gute Erfahrungen damit, ebenso zahlreiche Kantone.

Luzern hingegen, das als letzter grösserer Kanton noch kein Öffentlichkeitsgesetz kennt, würde gerne noch nach der alten, aristokratischen Logik funktionieren. Hier schulden die Bürgerinnen und Bürger der Obrigkeit Rechenschaft – und nicht umgekehrt. Dass der Kantonsrat einer Systemänderung im letzten Herbst eine Abfuhr erteilt hat, wirft kein gutes Licht auf die bürgerliche Mehrheit.

Als progressiver Pol im Kanton hätte es die Stadt nun in der Hand, selber für Transparenz zu sorgen. Damit ist es auch hier noch nicht allzu weit her. Das zeigt beispielsweise, dass der Stadtrat erst auf Druck hin offenlegte, wer das öffentlich finanzierte KKL nutzt und wer Geld aus dem städtischen Kulturtopf erhält. Ebenfalls eigenartig mutet es an, dass die Beschlüsse des demokratisch gewählten Stadtrats auch im Jahre 2016 noch geheim sind.

Auch wenn der Kanton im Moment noch nicht so weit ist: Die Stadt Luzern könnte mit gutem Beispiel vorausgehen und auf eigene Faust das Öffentlichkeitsprinzip in Verwaltung und Politik einführen. Die juristischen Hürden sind überwindbar und falls es dafür einen zusätzlichen Juristen braucht, hat die Stadt den finanziellen Handlungsspielraum dazu. Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu fürchten.

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